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Vermächtniserfüllungsvertrag - das sollten Sie beachten

Dritte in das Erbe einbeziehen
Dritte in das Erbe einbeziehen © Rainer Sturm / Pixelio
Wenn Sie als Erblasser eine bestimmte Person mit einem Vermächtnis bedenken möchten, müssen Sie, am besten mit einem Vermächtniserfüllungsvertrag, sicherstellen, dass diese Person nach Ihrem Ableben das zugedachte Vermächtnis vom Erben auch tatsächlich erhält.

Was Sie benötigen:

  • Testamentsvollstrecker

Sie können zu Lebzeiten frei über Ihr Vermögen verfügen. Sie können auch die Erbfolge regeln und ein Testament verfassen und von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelungen treffen. Sie können auch eine dritte Person, die nicht Erbe wird, mit einem Vermächtnis bedenken.

Mit einem Vermächtniserfüllungsvertrag einen Dritten bedenken

  • Mit einem Vermächtnis bestimmen Sie, dass eine bestimmte Person aus besonderen persönlichen Gründen aus Ihrem Nachlass einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Summe an Bargeld erhalten soll. Das Vermächtnis müssen Sie in einem Testament formulieren und dieses eigenhändig schreiben und unterschreiben.
  • Der Erbe ist dann verpflichtet, Ihren letzten Willen zu erfüllen und den Vermächtnisgegenstand an die bedachte Person auszuliefern. Die Forderung des Vermächtnisnehmers entsteht mit dem Erbfall, und zwar auch dann, wenn der Erbe nicht Erbe wird (weil er das Erbe ausschlägt oder kein Erbe mehr vorhanden ist).
  • Der Vermächtniserfüllungsvertrag muss zusätzlich notariell beurkundet werden, wenn das Vermächtnis in einer Immobilie besteht oder der Gesellschaftsanteil an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden soll.
  • Der Begriff des Vermächtniserfüllungsvertrages ist ein Begriff aus dem Sprachgebrauch und wird vom Gesetz so selbst nicht verwendet.
  • Wichtig ist, dass Sie sicherstellen, dass der Erbe Ihren Wunsch tatsächlich auch erfüllt. Zu diesem Zweck können Sie mit dem Erben einen Vertrag schließen, den man als Vermächtniserfüllungsvertrag bezeichnen könnte und ihn verpflichten, nach Ihrem Ableben wunschgemäß zu verfahren.
  • Zur Sicherheit müssten Sie dem Vermächtnisnehmer ein Original des Vertrages aushändigen, damit er gegebenenfalls seinen Anspruch aus dem Vermächtniserfüllungsvertrag gegen den Erben durchsetzen kann. Der Vertrag mit dem Erben kommt spätens dann zustande, wenn er das Erbe annimmt und damit Ihren Wunsch als Teil der Erbmasse akzeptiert.

Bestimmen Sie einen Testamentsvollstrecker

  • Eine andere Möglichkeit, das Vermächtnis dem Dritten zukommen zu lassen, besteht darin, dass Sie einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, Ihren Nachlass zu verwalten. Er ist gemäß § 2205 BGB berechtigt, Ihren Nachlass nach Ihrem Ableben in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen.
  • Vereinbaren Sie also mit dem Testamentsvollstrecker einen Vermächtniserfüllungsvertrag und verpflichten ihn, das Vermächtnis gegenüber der von Ihnen bedachten Person zu erfüllen. Der Testamentsvollstrecker kann dies ehrenamtlich veranlassen, aber auch gegen eine Vergütung von Ihnen tätig werden.
  • Um eine weitere Sicherheit einzubauen, sollten Sie Ihr Testament im zentralen Testamentsregister hinterlegen, sodass es nach Ihrem Ableben sicher aufgefunden wird und Ihr Vermächtnis sicher umgesetzt werden kann.
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