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Steuernummer im Impressum? - Diese Angaben gehören zu einer Internetpräsenz

Viele Webseiten unterliegen der Impressumspflicht.
Viele Webseiten unterliegen der Impressumspflicht. © Blödmannsgehilfe / Pixelio
Die meisten Präsenzen im Internet müssen über eine Anbieterkennzeichnung verfügen. Das Telemediengesetz legt die gesetzlichen Regelungen dazu fest. Allerdings gehören nicht alle Angaben, wie zum Beispiel die Steuernummer, in das Impressum, einige Daten sollten dort auch nicht aufgeführt werden.

Wichtige Angaben im Online-Impressum

Gewerbliche Internetseiten unterliegen laut dem Telemediengesetz der Impressumspflicht. Allerdings sind auch viele private Internetpräsenzen davon betroffen. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn Sie ein Werbebanner auf der betreffenden Seite geschaltet haben. Auch einige weitere Umstände können dazu führen, dass Sie zu einem Impressum verpflichtet sind, sodass es sich immer empfiehlt, die betreffenden Angaben auf der Internetpräsenz anzugeben.

  1. Zu den Pflichtangaben zählen zunächst Name und Anschrift des Betreibers der Website und auch die jeweilige Rechtsform, wie bei Unternehmen zum Beispiel GmbH oder OHG.

  2. Daneben müssen auch Informationen zur Kontaktaufnahme angegeben werden. Das können zum Beispiel Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Faxnummer sein. Wichtig bei diesen Angaben ist, dass der Betreiber unter den angegebenen Daten auch wirklich erreichbar ist.

  3. Wird die Internetpräsenz von einem eingetragenen Unternehmen oder Verein betrieben, dann gehören auch Register und Registernummer zu den Pflichtangaben.

  4. Besondere Berufsgruppen, wie zum Beispiel Freiberufler, müssen noch zusätzliche Angaben machen. Diese unterscheiden sich allerdings je nach Beruf und Titel. Wichtig ist die Angabe der genauen Berufsbezeichnung - bei geschützten Berufsbezeichnungen ist es auch wichtig anzugeben, wo der jeweilige Titel erworben wurde. Wird zur Ausübung des Berufs eine behördliche Zulassung benötigt, dann muss auch die zuständige Aufsichtsbehörde oder die Kammer genannt werden.

  5. Falls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer vorhanden sind, müssen auch diese Nummern mit angegeben werden. Anders verhält sich das mit der Steuernummer. Im Impressum sollte diese nicht stehen.

Steuernummer und weitere nicht notwendige Angaben

Die Pflichtangaben sollen Verbrauchern als Informationsquelle dienen und die Transparenz verbessern. Deshalb müssen die Angaben für alle Internetnutzer gut ersichtlich sein. Allerdings sollten nicht alle Angaben einer Person oder eines Unternehmens auf einer Internetpräsenz zu finden sein. Zudem können zu viele Angaben die Übersichtlichkeit behindern.

  • Die Steuernummer sollte nicht im Impressum aufgeführt werden. Bei dieser Nummer handelt es sich um eine Identifikationsnummer, welche nur für den Steuerzahler und das Finanzamt wichtig ist. Wird diese Nummer veröffentlicht, dann könnten Dritte versuchen, mit diesen Daten den Datenschutz zu umgehen, um sensible Daten beim Finanzamt abzufragen.

  • Kontaktdaten, unter welchen Sie nicht erreichbar sind, sollten auch nicht aufgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel kaum genutzte Handynummern oder E-Mail-Adressen, welche nur selten abgerufen werden.

  • Die Angabe eines Postfaches auf der Homepage reicht nicht aus, denn dabei handelt es sich um keine ladungsfähige Anschrift, unter welcher Sie als Betreiber tatsächlich erreichbar sind. Deshalb sollten Sie immer Ihre Anschrift angeben.

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