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Staatliche Förderung beim Hauskauf beantragen

Förderung für Immoblienerwerb wurde drastisch gekürzt.
Förderung für Immoblienerwerb wurde drastisch gekürzt.
Die staatliche Förderung für den Hauskauf wurde vom Gesetzgeber radikal gekürzt. Weder Eigenheimzulage noch Baukindergeld schaffen heute noch Erleichterungen beim Immobilienerwerb.

Staatliche Förderung auf drei Positionen beschränkt

  • Die massiven staatlichen Zulagen und Förderungen der früheren Jahre existieren nicht mehr. Wer heute staatliche Förderungen für den Hauskauf oder den Erwerb einer Immobilie in Anspruch nehmen kann, muss in zwei Fällen auch eine Eigenleistung erbringen. 
  • Sollten Sie heute schon wissen, dass Sie in einigen Jahren einen Hauskauf realisieren möchten, empfiehlt sich unter Umständen der Abschluss eines Bausparvertrages. Alleinstehende, deren zu versteuerndes Einkommen 25.600 Euro nicht übersteigt, und Verheiratete mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 51.200 Euro pro Jahr können für maximal 512 Euro Bausparrate pro Kopf 45,06 Euro Wohnungsbauprämie pro Jahr erhalten. Dies gilt auch für Kinder ab dem 16. Lebensjahr. 
  • Darüber hinaus werden vermögenswirksame Leistungen, die in einen Bausparvertrag fließen, mit neun Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr gefördert. Die Einkommensgrenzen des zu versteuernden Einkommens liegen hier allerdings nur bei 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete pro Jahr.
  • Die zweite Möglichkeit, eine staatliche Förderung für den Immobilienerwerb zu realisieren, ist "Wohn-Riester". In diesem Fall wird die Riester-Förderung zur Tilgung des Darlehens verwendet. Voraussetzung ist allerdings, dass das Darlehen für die Riester-Förderung zertifiziert ist. 

KfW unterstützt Hauskauf

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt den Hauskauf mit zinsgünstigen Darlehen, die darüber hinaus in den ersten Jahren tilgungsfrei sind. Neben diesen Darlehen, die Sie über Ihre Hausbank beantragen können, bietet die KfW noch weitere Subventionen.
  • Staatliche Förderung gewährt die KfW nicht nur für den Hauskauf selbst, sondern mit diversen Förderprogrammen zur energieeffizienten Sanierung und zum Erwerb oder zum Umbau für altersgerechtes Wohnen. Diese Förderprogramme werden bei der KfW direkt beantragt. 
  • Voraussetzung für die staatliche Förderung durch die KfW ist die Eigennutzung der finanzierten Objekte.
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