- 19.01.2012 Britta Odendahl
Selber kündigen ohne Sperre - das sollten Sie beachten
Viele Arbeitnehmer denken früher oder später darüber, nach Ihren Job zu kündigen, setzen sich aber nicht mit den Rechtsfolgen auseinander. Sie sollten unbedingt erst kalkulieren, wie Sie finanziell abgesichert sind, bevor Sie selbst ein Kündigungsschreiben formulieren. Wer seinen Job selber kündigt, bekommt erst nach einer Sperrfrist von der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld.
- Beachten Sie, dass diese Sperre drei Monate lang dauert.
- Haben Sie bereits selber gekündigt und Ihnen wurde eine Sperre auferlegt, so können Sie gegen die Sperre formlos schriftlich Einspruch erheben. Sie sollten Ihren Einspruch auf einen sehr wichtigen Grund zurückführen.
- Die Arbeitsagentur hat nur vage Ausführungen darüber, wann eine Kündigung gerechtfertigt ist. Sie sollten wissen, dass sowohl private als auch berufliche Gründe relevant sein können; es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an. Haben Sie beispielsweise gekündigt, weil Sie sexuell belästigt worden sind oder die Lohnfortzahlungen ausgeblieben sind, wird keine Sperre verhängt.
- Geben Sie in dem Einspruch mehrere Gründe an, aus denen Sie gekündigt haben. Wichtig ist, dass es nachvollziehbar erscheint, warum Ihnen die Ausübung Ihres Berufs in dem Unternehmen unmöglich war. In diesen Fällen verhängt die Arbeitsagentur keine Sperre oder hebt die verhangene Sperre wieder auf.
Beenden eines Arbeitsverhältnisses - Fazit
- Sie sollten wissen, dass Sie sofort nach der Beendigung Ihres Jobs Arbeitslosengeld bekommen, wenn man Ihnen kündigen will.
- Kündigen Sie selber, bekommen Sie meistens eine Sperre verhängt. Kündigen Sie deshalb niemals unüberlegt.
- Sie sollten sich über Ihre finanzielle Zukunft ausreichend Gedanken machen und eventuell eine Sperre finanziell überbrücken können.