Alle Kategorien
Suche

Rufmord - Anzeige erstatten und begründen Sie so

Rufmord ruiniert die Persönlichkeit.
Rufmord ruiniert die Persönlichkeit.
Es gibt im gesellschaftlichen Leben kaum etwas Schlimmeres als Rufmord. Ist ein Gerücht erst in der Welt, ist es kaum mehr zu stoppen. Sie können versuchen, seine Breitenwirkung einzudämmen oder Sie erstatten eine Anzeige.

Das Strafgesetzbuch bezeichnet Rufmord als Verleumdung (§ 187 StGB). Der Verleumder riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Rufmord kann mit Mobbing einhergehen. Verleumdet der Täter das Opfer öffentlich, in einer Versammlung oder verbreitet er seine Behauptungen in Schriftform, ist die Tat sogar mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder mit Geldstrafe bedroht.

Rufmord hat zwei Voraussetzungen

  • Rufmord oder Verleumdung liegt vor, 1. wenn der Täter über Ihre Person etwas behauptet, von dem er weiß, dass es der Wahrheit nicht entspricht und 2. diese Behauptung dazu führt, dass Sie verächtlich gemacht oder in Ihrem gesellschaftlichen Ansehen herabgewürdigt werden oder Ihre Kreditwürdigkeit potenziell gefährdet wird.
  • Wichtig ist, dass der Täter vorsätzlich handelt, also die Unwahrheit seiner Behauptungen kennt und sie trotzdem verbreitet.

Versuchen Sie es zunächst auf einvernehmliche Art

  • Bevor Sie über eine Anzeige nachdenken, sollten Sie die althergebrachte Erkenntnis beherzigen, dass viele Gerüchte sich umso schneller und nachhaltiger verbreiten, je mehr das Opfer sich dagegen wehrt. Dies soll natürlich nicht heißen, dass Sie alles unter den Teppich kehren sollten.
  • In einem ersten Schritt, sollten Sie den (vermeintlichen) Täter persönlich ansprechen und ihn zur Rede stellen. Sieht er das Unrecht seiner Tat ein, sollte er sich bei Ihnen entschuldigen und die Behauptung dort richtigstellen, wo er sie vorgebracht hat.
  • Gegebenenfalls sollten Sie eine vermittelnde Person Ihres Vertrauens einbeziehen. Dies kann Ihr Arbeitgeber oder ein Arbeitskollege sein oder wenn es sich um eine Auseinandersetzung in einem Verein handelt, der Vereinsvorsitzende.

Formulieren Sie Ihre Anzeige nachhaltig

  • Führen Ihre Bemühungen auf dieser Ebene nicht zum Erfolg, können Sie eine Anzeige erstatten. Gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle oder formulieren Sie Ihren Vorwurf schriftlich und schicken das Schreiben mit der Anzeige an die nächste Polizeidienststelle.
  • Formulieren Sie den Sachverhalt, so wie er sich Ihnen darstellt. Verschweigen Sie nichts. Bezeichnen Sie die Person, die Sie für den Täter halten. Benennen Sie eventuelle Zeugen und fügen Sie vorhandene schriftliche Unterlagen in Kopie bei.
  • Machen Sie unbedingt deutlich, welche Konsequenzen die Behauptung des Täters haben und diese sich faktisch als Rufmord für Ihre Person darstellen.
  • Je genauer Sie den Sachverhalt vortragen, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Polizei und Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Desinteresse oder mangelnder Nachweisbarkeit oder Erheblichkeit einstellen.
  • Wenn Sie Anzeige erstatten, sollten Sie zusätzlich auch Strafantrag stellen. So machen Sie deutlich, dass Sie eine Verurteilung des Täters wünschen.
Teilen: