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Roller verkaufen - darauf ist zu achten

Das ist beim Rollerverkauf zu beachten.
Das ist beim Rollerverkauf zu beachten.
Wenn Sie überlegen, Ihren Roller zu verkaufen, gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten, damit der Verkauf im Nachhinein nicht zum Albtraum wird. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.

Darauf achten beim Rollerverkauf

  1. Wenn Sie jetzt oder in nächster Zeit Ihren Roller verkaufen möchten, gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. Hier stellt sich zunächst die Frage, wie Sie den Roller verkaufen können. Im Internet gibt es hierfür zahlreiche Seiten, auf denen Roller angeboten werden. Hier seien zum Beispiel Motoscout, Quoka und Radmarkt genannt. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, Ihren Roller über eine Zeitungsanzeige zu inserieren, oder ihn an Freunde oder Bekannte zu verkaufen.
  2. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, für welche Möglichkeit Sie sich auch entscheiden sollten, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen, und zwar in zweifacher Ausfertigung - einen für Sie als Verkäufer und einen für den Käufer. Hier gibt es einen Standardvertrag, den Sie herunterladen und ausfüllen können.
  3. Hier sollte darauf geachtet werden, dass eventuelle Unfallschäden dem Käufer mitgeteilt werden und diese auch in den Vertrag mit aufgenommen werden.
  4. Sie können selbstverständlich auch als Privatperson die Garantie aufheben, wenn es sich um einen gebrauchten Roller handelt. Dann müssen Sie für eventuelle Mängel nicht aufkommen, soweit Sie diese nicht arglistig verschwiegen haben.
  5. Achten Sie darauf, dass bei einer eventuellen Probefahrt des potenziellen Käufers, die Bremsen in Ordnung sind, damit es nicht zu einem Unfall kommt.
  6. Die Versicherung des Rollers sollte bei Ihrer Versicherung gekündigt werden. Die Versicherung für den Roller wird immer ein Jahr im Voraus bezahlt und gilt dann für ein Jahr. Falls der Roller während eines Jahres verklauft wird, zahlt die Versicherung die restliche Summe zurück. Es ist auf jeden Fall wichtig, diese abzumelden, da Sie sonst bei einem Unfall des Käufers haften würden.

Viel Erfolg!

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