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Päckchen verschwunden bei DHL - was tun?

Verschwundene Päckchen sind nicht versichert.
Verschwundene Päckchen sind nicht versichert.
In Auktionshäusern wie beispielsweise eBay ist es üblich, dass der Artikel nach der Auktion mit einem Transportdienstleister versendet wird. Die Portokosten werden immer auf den Artikelerlös addiert. Da das Porto für ein Päckchen geringer ist als für ein Paket, wird oft die Versandart Päckchen angegeben. Doch wer haftet, wenn ein Päckchen nicht ankommt und verschwunden ist?

Definition von Päckchen bei DHL

  • Päckchen müssen eine Mindestlänge von 15 cm und eine Mindestbreite von 11 cm aufweisen. Die Mindesthöhe beträgt 1 cm. Es muss gewährleistet sein, dass der Päckchen-Aufkleber komplett auf einer Seite angebracht werden kann.
  • Die Höchstmaße betragen  60 cm in der Länge und 30 cm in der Breite. Die Höhe darf 15 cm nicht überschreiten.
  • Das Höchstgewicht beim Päckchen darf 2 kg nicht überschreiten.
  • Das Porto für ein Päckchen beträgt innerhalb Deutschlands 4,10 Euro, wenn Sie das Päckchen in einer Filiale frankieren lassen. Drucken Sie sich den Aufkleber zu Hause selbst aus dem Internet aus, beträgt das Porto nur 3,90 Euro.
  • Der Versand beim Päckchen erfolgt immer unversichert. Das heißt, wenn das Päckchen verschwunden ist, übernimmt DHL keine Haftung. Sie können zwar einen Nachforschungsantrag bei DHL aufgeben, aber wenn das Päckchen nicht gefunden wird, haben Sie Pech gehabt.
  • Das Päckchen wird an den Empfänger (oder Nachbarn) ohne Unterschrift ausgehändigt.
  • Seit einiger Zeit bietet DHL eine Service-Zusatzleistung "Nachweis" an. Sie kostet 1 Euro zusätzlich zum Päckchenpreis. Im Falle des Verlustes haftet DHL dann mit 25 Euro bei Vorlage des Nachweises. Schätzen Sie genau ab, ob Ihnen dieser Betrag reicht, wenn das Päckchen verschwunden ist.
  • Im Gegensatz zum Päckchen ist beim DHL-Paket immer eine Sendungsverfolgung möglich und es ist bis 500 Euro gegen Diebstahl und Verlust versichert.

Was tun, wenn eine Sendung verschwunden ist?

Grundsätzlich haftet DHL für eine unversicherte Sendung nicht, also auch nicht für ein Päckchen. Ist ein Päckchen auf dem Postweg verschwunden, können Sie zwar in die nächste Postfiliale gehen und einen Nachforschungsantrag ausfüllen, aber die Erfolgsaussichten sind gleich Null!
Aber es gibt einige Ausnahmen, in denen geregelt ist, dass entweder der Empfänger oder Versender für den Schaden aufkommen muss:

  • Wenn Sie ein privater Verkäufer sind, haften Sie für den Versand nicht. Sie müssen nur glaubhaft nachweisen, dass Sie den Artikel zum Versand an die Post übergeben haben. Das kann auch mittels Zeugen geschehen. Wenn das Päckchen verschwunden ist, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Der Käufer hat leider Pech gehabt.
  • Haben Sie allerdings zwei Versandarten angegeben, nämlich Paket- und Päckchen-Versand, und der Kunde hat den versicherten Paket-Versand gewählt und auch bezahlt, sieht es etwas anders aus. Wollten Sie sich an den Mehrkosten bereichern und versenden den Artikel nur als Päckchen, dann müssen Sie für den Schaden aufkommen, wenn das Päckchen anschließend verschwunden ist. Der Kunde hat schließlich die Mehrkosten bezahlt. 
  • Sind Sie ein privater Käufer und kaufen etwas bei einem gewerblichen Verkäufer, sieht die rechtliche Lage wieder anders aus. Der gewerbliche Verkäufer haftet immer für den Versand und muss die Ware so lange an Sie versenden, bis sie schließlich bei Ihnen ankommt. Ob er sie als unversichertes Päckchen oder als versichertes Paket versendet, bleibt ihm überlassen. Einige Händler vertrauen auf die Post, senden kleinpreisige Artikel immer als Päckchen und kalkulieren einen Verlust von vorneherein ein. Das ist durchaus legitim.
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