Alle Kategorien
Suche

Nach Deutschland einwandern als EU-Bürger - Informatives

EU-Bürger haben Aufenthaltsrechte.
EU-Bürger haben Aufenthaltsrechte.
Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Aufenthaltsrecht sind elementare Rechte eines jeden EU-Bürgers. Möchten Sie nach Deutschland einwandern, genießen Sie die Vorteile der europäischen Integration. Um bürokratische Hemmnisse abzuwehren, sollten Sie die grundlegenden Regeln des Binnenmarktes kennen.

Artikel 39 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) gewährleistet die Freizügigkeit. Freizügigkeit bedeutet, dass sich jeder EU-Bürger in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union frei bewegen darf (Ausnahme: Kroatien). Zum 01.01.2014 wurde auch Bürgern aus Rumänien und Bulgarien die Freizügigkeit zugestanden.

Einwandern ist EU-Bürgerrecht

  • Die Freizügigkeit dient der europäischen Integration. Sie soll die Zusammengehörigkeit der Menschen in Europa fördern sowie zur Integration der Arbeitnehmer beitragen, die ihr Heimatland verlassen und in ein anderes EU-Land einwandern.
  • Adressaten der Freizügigkeit sind vorwiegend Arbeitnehmer. Begünstigt sind aber auch Personen, die nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen Arbeitslose und Arbeitssuchende. Darüber hinaus haben Rentner, die während des Erwerbslebens in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet haben, in jedem EU-Staat ein Verbleiberecht. Gleiches gilt für in der Ausbildung befindliche Personen sowie für Familienangehörige.

Sie müssen die in Deutschland geltenden Gesetze beachten

  • Wenn Sie also als EU-Bürger nach Deutschland einwandern möchten, genießen Sie das Recht der Freizügigkeit. Daraus ergibt sich automatisch ein Aufenthaltsrecht. Soweit Sie dauerhaft in Deutschland wohnen und leben wollen, müssen Sie sich allerdings, wie jeder deutsche Bürger auch, beim Einwohnermeldeamt Ihrer Wohngemeinde anmelden. Sie sollten dies binnen drei Monaten nach der Einreise tun.
  • Sie benötigen kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Ihr Aufenthaltsrecht ergibt sich bereits aus Ihrem Status als EU-Bürger. Sie benötigen allerdings einen gültigen Personalausweis oder Reisepass Ihres Herkunftslandes.
  • Das deutsche Zuwanderungsgesetz und Aufenthaltsgesetz betrifft nur Bürger aus Nicht-EU-Staaten. Diese benötigen in der Regel ein Visum.
  • Wenn Sie nach Deutschland einwandern, gilt zu Ihren Gunsten das Diskriminierungsverbot des Art. 12 EGV. Sie haben Anspruch, genauso behandelt zu werden, wie ein deutscher Bürger auch. Maßstab bilden aber stets diejenigen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Recht des Aufnahmestaates ergeben. Demgemäß müssen Sie die deutschen Gesetze und Vorschriften beachten. Die Gesetze in Ihrem Heimatstaat haben hier keine Gültigkeit.
  • Die Freizügigkeit gilt mit Ausnahme Kroatiens für alle EU-Bürger. Sie erfasst seit 2011 auch Arbeitskräfte aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsländern. Früher durften die Osteuropäer nur unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland arbeiten. Diese Beschränkungen sind entfallen. Ist jemand nur geringfügig beschäftigt, genügt die Anmeldung bei der Minijobzentrale durch den Arbeitgeber.

Auch Selbstständige profitieren von der Freizügigkeit

  • Sofern Sie in Deutschland selbstständig unternehmerisch tätig werden wollen, können Sie sich auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der Art. 43 und 49 EGV berufen.
  • Danach dürfen Sie als EU-Bürger nach Deutschland einwandern, hier vorübergehend Ihre Dienstleistungen anbieten oder sich dauerhaft gewerblich niederlassen. Sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllen, haben Sie Anspruch auf eine Gewerbeerlaubnis. Sie dürfen auch ein Unternehmen (GmbH, AG, OHG) gründen.

Die Freizügigkeit gehört zu den vier Freiheiten des Binnenmarktes (Freiheit des Warenverkehrs, Freiheit des Personenverkehrs = Freizügigkeit, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit und Freiheit des Kapitalverkehrs).

Nur ein Markt ohne Grenzen und Einschränkungen gewährleistet die europäische Integration. Sie dient letztlich der Sicherung des Friedens in Europa. Dieser maßgebliche Zweck der Friedenssicherung war und ist das eigentliche Ziel der Integration. Nur wer in Frieden leben kann, hat Perspektiven.

Teilen: