- 24.05.2011 Sarah Müller
Das Parken von LKW ist aufgrund ihrer Größe ein ziemliches Problem. In Wohngebieten, die meist eher eng und unübersichtlich sind, wird es erst recht kompliziert. Doch was müssen Sie beachten, wenn Sie einen LKW in einer Wohngegend parken möchten?
So dürfen Sie LKW in Wohngebieten parken
- Wenn Sie LKW in Wohngebieten parken möchten, müssen Sie zunächst darauf achten, dass die Straße breit genug ist, sodass Sie den Verkehr mit dem LKW nicht behindern. Es gilt, dass immer drei Meter von der Straße frei bleiben müssen. Auf den Bürgersteig ausweichen dürfen Sie außerdem nur, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist. Falls das der Fall ist, erkennen Sie das an der entsprechenden Beschilderung. Wenn der Bürgersteig so breit ist, dass trotz parkender Fahrzeuge noch Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren hindurchpassen, ist es meist erlaubt.
- Sie müssen außerdem beachten, dass Sie niemandem die Ausfahrt zuparken. Gerade in Wohngebieten reiht sich aber häufig eine Ausfahrt an die andere. Wird die Ausfahrt nur minimal blockiert, also ein paar Zentimeter, müssen Sie mit dem Hausbesitzer oder Mieter sprechen. Wird dieser durch Ihren überstehenden LKW nicht beim Ausfahren oder in der Sicht extrem eingeschränkt, können Sie den LKW eigentlich stehen lassen.
- wenn Ihr LKW schwerer als 7,5 Tonnen ist, brauchen Sie auf jeden Fall eine Sondergenehmigung, um in Wohngebieten parken zu dürfen. Ist der LKW leichter, müssen Sie sich darum nicht kümmern.
- Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, bevor Sie Ihren LKW im Wohngebiet parken, rufen Sie einfach beim örtlichen Ordnungsamt an und informieren Sie sich über die genaue Gesetzeslage. Dann kann nichts schief gehen und Sie müssen nicht mit einem Strafzettel oder dem Abschleppdienst rechnen.