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Kinderfreibetrag für Alleinerziehende - so errechnet sich dieser

Spielzeug kann viel Geld kosten.
Spielzeug kann viel Geld kosten. © Wilhelmine_Wulff / Pixelio
Wer alleinerziehend ist, kämpft jeden Tag aufs Neue: Der Haushalt, Beruf und das Kind/die Kinder müssen unter einen Hut gebracht werden. Zudem kommen meist noch finanzielle Probleme hinzu. Als Ausgleich hierfür hat der Staat den Kinderfreibetrag erfunden.

Definition vom Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag definiert sich wie folgt:

  • Das Existenzminimum (sprich Einkommen) von Kindern bis zu einem Alter von 25 Jahren ist steuerfrei. Nachdem Kinder in der Regel noch kein eigenes Geld verdienen, ist hiermit zum Beispiel das Kindergeld, Unterhalt oder sonstige Gelderträge gemeint.
  • Nachdem diese Einkünfte auf den Namen der Eltern oder nur eines der Elternteile läuft, wurde der Kinderfreibetrag erfunden, der vom entsprechenden Elternteil im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung genutzt wird.
  • Grundsätzlich wurde die Inanspruchnahme so geregelt, dass der Freibetrag auf beide Elternteile zu je 50% aufgeteilt wird.
  • Alleinerziehende können jedoch den kompletten Pauschbetrag für sich beanspruchen.

Wenn Sie alleinerziehend sind

Für Alleinerziehende wurden natürlich eigene Regeln geschaffen, da diese sowieso schon sehr belastet sind:

  • Wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, nur unzureichend oder gar keinen Unterhalt bezahlt, dann könnte der Alleinerziehende den kompletten Freibetrag für sich beanspruchen. Ein Antrag muss beim Finanzamt gestellt werden.
  • Beachten Sie jedoch, dass das Finanzamt jedes Jahr aufs Neue prüft, ob sich der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger für Sie auswirkt. Beides zusammen geht nicht.
  • Dies bedeutet, dass Sie nur dann den Kinderfreibetrag ansetzen sollten, wenn Sie damit eine höhere Steuerentlastung haben, als Sie an Kindergeld erhalten würden. Beispiel: Sie erhalten jeden Monat 184 Euro Kindergeld, also pro Jahr 2208 Euro. Sie müssten demnach mit dem Freibetrag so viele Steuern sparen können, dass Sie über diesen Betrag kommen.
  • Ferner können Sie noch den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes beantragen.

Beispiele für 2012: Der Kinderfreibetrag beträgt 4.368 Euro und der Freibetrag für die Betreuung beträgt 2.640 Euro. Dies sind die kompletten Beträge, die theoretisch auf beide Elternteile gleichmäßig aufgeteilt werden müssten, im Bedarfsfall aber vom Alleinerziehenden allein beantragt werden könnten.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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