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Kindererzieherin und Ihre Ausbildung - so gelingt die Schulfremdenprüfung

So gelingt die Schulfremdenprüfung.
So gelingt die Schulfremdenprüfung.
Wenn Sie eine Ausbildung zur Kindererzieherin absolvieren möchten, so können Sie dies sogar machen, ohne die Schule besuchen zu müssen. Doch welche Voraussetzungen müssen Sie hierbei erfüllen?

Die Schulfremdenprüfung ermöglicht es, dass Menschen, die bereits Erfahrung mit Kindern besitzen, einen Schulabschluss erhalten, ohne auch die Schulbank drücken zu müssen. Doch welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Ausbildung zur Kindererzieherin absolvieren zu können?

Die Aufgaben einer Kindererzieherin - Fakten zum Berufsbild

  • Ähnlich wie bei der Berufsbezeichnung einer Kindergärtnerin, ist auch der Begriff "Kindererzieherin" veraltet und existiert in dieser Form nicht mehr. Gemeint sind hierbei die Berufe der Erzieherin oder der Kinderpflegerin.
  • Als Kinderpflegerin werden Sie primär in der Pflege und Betreuung von Kleinkindern ausgebildet. Hierbei arbeiten Sie in vielen Bereichen der Arbeit mit Kindern immer als Ergänzungskraft. Sie müssen dafür 2 Jahreausgebildet werden - dies erfolgt überwiegend schulisch.
  • Die Ausbildung zur Erzieherin dauert insgesamt 5 Jahre und setzt sich zusammen aus 2 Jahre Praktikum, 2 Jahre Schule und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum. Hierbei können Sie anschließend dann als Leitungskraft fungieren und somit als pädagogische Fachkraft in vielen Bereichen der Sozialarbeit arbeiten - nicht nur in der Kinderbetreuung.

So gelingt die Schulfremdenprüfung auch ohne Ausbildung

  • Sie können Kindererzieherin werden, auch ganz ohne Schulbesuch. Hierbei ist lediglich entscheidend, wie lange Sie bereits Erfahrung mit Kindern haben und welche Vorbildung Sie besitzen.
  • Die Schulfremdenprüfung zur Kinderpflegerin ist vom Aufwand her relativ einfach. Hierbei müssen Sie lediglich eine berufliche Ausbildung besitzen, einen qualifizierten Schulabschluss und Erfahrung mit Kindern. Es reicht dafür der Nachweis der eigenen Kinder. Um den Lehrstoff müssen Sie sich allerdings selber kümmern.
  • Eine Ausbildung zur Erzieherin erfordert mehr Voraussetzungen, um zur Schulfremdenprüfung zugelassen zu werden. Dies schwankt von Bundesland zu Bundesland, dennoch gleichen sich viele Fakten. Sie müssen idealerweise eine Vorbildung als Kinderpflegerin oder Sozialassistentin vorweisen und ebenso bereits als solche gearbeitet haben. Perfekt wäre hierbei eine Tätigkeit im Kindergarten oder Kinderkrippe. Auch das Alter ist entscheidend - zugelassen zur Prüfung werden Menschen die das 25. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Um eine Ausbildung als Kindererzieherin zu absolvieren, müssen Sie nicht die Schule besuchen, um einen Abschluss zu erhalten. Fragen Sie nach den genauen Voraussetzungen einfach in der Berufsschule in Ihrer Nähe nach.

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