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Kapitalwahlrecht und Lebensversicherung - so entscheiden Sie richtig

Ertragsanteilsbesteuerung beschneidet Rendite bei Lebensversicherung.
Ertragsanteilsbesteuerung beschneidet Rendite bei Lebensversicherung. © Frank_Best / Pixelio
Grundsätzlich ist eine Lebensversicherung mit dem Wahlrecht auf Verrentung ausgestattet. Demgegenüber besteht für eine Rentenversicherung das Kapitalwahlrecht. Welche Variante Sie bei Fälligkeit in Anspruch nehmen, hat verschiedene Ansätze.

Kapitalwahlrecht bei Lebensversicherungen steuerrelevant

  • Bei der Frage, ob Sie für eine Lebensversicherung bei Fälligkeit das Kapitalwahlrecht oder die Verrentung wählen, hängt zum einen von der Verwendung, zum anderen vom Abschlussdatum des Vertrages ab. 
  • Soll mit der Lebensversicherung ein endfälliges Darlehen getilgt werden, kommt nur das Kapitalwahlrecht infrage. 
  • Dient die Lebensversicherung als zusätzliche Rente, kommt dem Abschlussdatum besondere Bedeutung zu. Mit der Änderung des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 wurde das Steuerprivileg der Lebensversicherung aufgehoben. 
  • Verträge mit einem Abschlussdatum vor dem 1.1.2005 sind in der Auszahlung der Ablaufleistung bei mindestens zwölf Jahren Vertragsdauer generell steuerfrei. Dieser Tatbestand ist seit 2005 hinfällig. 
  • Lebensversicherungen werden unter der Voraussetzung, dass der Vertrag frühstens mit dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers fällig wird und mindestens zwölf Jahre bestanden hat, mit dem Halbeinkünfte-Verfahren besteuert. Dies bedeutet, dass die Hälfte der Ablaufleistung abzüglich der gezahlten Beiträge der Steuerpflicht unterliegt. 

Rentenwahlrecht unter Umständen sinnvoller

  • Wird bei einer Lebensversicherung statt des Kapitalwahlrechtes das Rentenwahlrecht ausgeübt, liegt eine andere Besteuerung zugrunde. 
  • Renten werden nicht in voller Höhe mit der persönlichen Steuer belegt, sondern mit dem Ertragsanteil. Sind Sie beispielsweise 60 Jahre alt und beziehen eine Rente von 100 Euro aus einer privaten Rentenversicherung, beträgt Ihr steuerpflichtiger Rentenanteil nur 22 Prozent, also 22 Euro. Dieser Betrag wird mit ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. 
  • Es kann also durchaus sinnvoll sein, bei einer Lebensversicherung auf das Kapitalwahlrecht zu verzichten und stattdessen eine Verrentung zu wählen. 
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