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Wann ist eine Lebensversicherung steuerlich absetzbar? - Das sollten Sie wissen

Das Steuerprivileg der Lebensversicherung ist gefallen.
Das Steuerprivileg der Lebensversicherung ist gefallen. © Bernd_Kasper / Pixelio
Bis zum 31.12.2004 waren Lebensversicherungen steuerlich absetzbar. Voraussetzung war allerdings, dass es sich dabei nicht um eine fondsgebundene Lösung handelte.

Das Steuerprivileg der Lebensversicherung ist gefallen

  • Die meisten Steuerzahler gehen davon aus, dass sie die Beiträge für ihre Lebensversicherung im Rahmen der Steuererklärung geltend machen können. 
  • Sollten Sie eine Kapitallebensversicherung vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich. Darüber hinaus entfiel die Besteuerung der Erträge komplett.
  • Der Vertrag muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers laufen und die Dauer des Vertrags muss mindestens zwölf Jahre betragen.
  • Eine Ausnahme bilden jedoch fondsgebundene Lebensversicherungen. Diese waren noch nie steuerlich absetzbar. 
  • Mit der Gesetzesnovelle, die am 1. Januar 2005 in Kraft trat, sind Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, jedoch nicht mehr steuerlich absetzbar. 
  • Für Kapitallebensversicherungen gilt seitdem eine neue Regelung, nämlich das Halbeinkünfteverfahren.
  • Die Beiträge können nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden, jedoch greift bei Auszahlung noch ein kleines Privileg. Steuerpflichtig ist jetzt noch die Hälfte der Differenz zwischen der Beitragssumme und der Ablaufleistung.

Geförderte Rentenversicherungen sind steuerlich absetzbar

  • Als Alternative zu der gesetzlichen Regelung, dass Lebensversicherungen steuerlich absetzbar sind, hat der Gesetzgeber mit der Rürup-Rente und der Riester-Rente zwei Optionen eingeführt.
  • Der Beitrag zur Riester-Rente ist steuerlich absetzbar, wenn der Steuervorteil aus den Beiträgen die direkte Förderung übersteigt. Dies wird vom Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung festgestellt. 
  • Eine weitere Alternative zur Lebensversicherung ist die Rürup-Rente. Die Beiträge sind im Rahmen der stufenweise jährlichen Anhebung von aktuell 74 Prozent im Jahr 2012 auf 100 Prozent im Jahr 2025 von maximal 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro Beitrag bei Verheirateten steuerlich absetzbar. Bei Arbeitnehmern muss davon jedoch der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Abzug gebracht werden. 
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