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Gesundheitszeugnis beantragen - Hinweise

Gesundheitszeugnis schnell und einfach beantragen
Gesundheitszeugnis schnell und einfach beantragen
Wenn man in einem Beruf mit Lebensmittel in Berührung kommt, kann der Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis verlangen. Häufig sind es Berufe im Gesundheitswesen und vorallem in der Gastronomie. Dieses Zeugnis können Sie beim Gesundheitsamt beantragen.

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • evtl. Anschrift des Arbeitgebers

Wofür und warum muss man ein Gesundheitszeugnis beantragen?

In vielen Berufen arbeitet man mit Lebensmitteln. Um übertragbare Krankheiten nicht zu vermehren, müssen Personen in der Gastronomie (Kellner oder auch Koch) und auch im Gesundheitswesen ( Koch in der Krankenhausküche) ein Gesundheitszeugnis vorlegen.

  • Dies soll zur Bekämpfung und Verhütung weiterer Krankheiten dienen. Egal ob Sie Lebensmittel nur transportieren, herstellen, verkaufen oder behandeln, ein Zeugnis ist Pflicht.
  • Das Zeugnis müssen Sie unbedingt vor der ersten Arbeit mit den Lebensmittel dem Arbeitgeber beantragen und vorlegen. Ansonsten darf er Sie nicht beschäftigen.

2001 wurde das Gesundheitszeugnis zu " Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz" umbenannt. Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, das Sie zum Zeitpunkt der Untersuchung frei von Krankheiten waren.

Wo und wie beantragen Sie das Zeugnis?

Vor Aufnahme einer Beschäftigung mit Lebensmitteln, müssen Sie beim Gesundheitsamt das Gesundheitszeugnis beantragen. Erkundigen Sie sich vorher ob Sie dafür einen Termin benötigen oder ob Sie einfach dort erscheinen können.

  • Wichtig ist, das Sie sich anhand eines gültigen Ausweises oder dem Reisepass ausweisen können. Sind Sie unter 16 Jahre, benötigt das Gesundheitsamt eine Einverständniserklärung eines Elternteils oder des Sorgeberechtigten.
  • Für diese Bescheinigung fällt eine Gebühr an, diese liegt zwischen 20 und 25 Euro. Sollten Sie Arbeitslosengeld II oder eine gleichwertige Leistung erhalten, können Sie evtl. nach Vorlage Ihrer entsprechenden Bescheinigung von der Gebühr befreit werden.

Was wird bei der Untersuchung gemacht?

Es werden keinerlei Tests durchgeführt. Sie werden lediglich über die Tätigkeitsverbote im Lebensmittelbereich und über Ihre Mitteilungspflicht belehrt. 

  • Sie müssen schriftlich erklären, das Sie in diesem Moment keine infektiöse Krankheit haben. Ihnen wird erklärt mit welchen Krankheiten Sie nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen dürfen und das Sie in so einem Fall sofort mit der Arbeit aufhören müssen.
  • Das Gesundheitszeugnis bekommen Sie sofort nach dieser sogenannten Belehrung ausgehändigt. Der Arbeitgeber kann jedes Jahr von Ihnen verlangen, das Sie ein neues Zeugnis beantragen.
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