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Gehaltsauszahlung - Regelungen

Auch 450-Euro-Jobber haben ein Recht auf pünktliche Gehaltsauszahlung.
Auch 450-Euro-Jobber haben ein Recht auf pünktliche Gehaltsauszahlung.
Wenn Sie im Betrieb Ihrer Arbeit ordnungsgemäß nachkommen, haben Sie ein Recht auf eine regelmäßige Gehaltsauszahlung. Es gibt Arbeitgeber, die ihre Angestellten nicht bezahlen, weil sie nicht können oder nicht wollen. Dabei können sie doch nicht machen, was ihnen beliebt. Welche Regelungen sieht das Gesetz für die Gehalts- und Lohnzahlung vor?

Für so manchen Unternehmensgründer, der erstmals als Arbeitgeber in Erscheinung tritt, stellen sich Fragen wie: "Wann soll man die Überweisungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen machen? Welche gesetzlichen Regelungen bei der Gehaltsauszahlung sind zu beachten? Reicht es nicht, dass das Geld am Ende der ersten Woche des nächsten Monats hinausgeht?"

Gehaltsauszahlung ist unterschiedlich geregelt

Generell ist die Frage einfach, die wiederum nicht so leicht zu beantworten ist.

  • Denn es gibt durchaus eine Fülle zu beachtender Regelungen bezüglich der Fälligkeit des Arbeitsentgelts. Grundlage bilden beispielsweise ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung, der Arbeitsvertrag und das Gesetz.
  • Bevor Sie einen Blick in das Gesetz riskieren, prüfen Sie die ersten Punkte. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht ausdrücklich vor, dass nur im dem Fall, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wird und eine im Arbeitsvertrag enthaltene Vereinbarung als ungültig anzusehen ist, das Gesetz als Regulator auftritt.
  • Im BGB können Sie folgende Regelung nachlesen: § 614 zur Fälligkeit der Vergütung sagt: "Die Vergütung wird nach der Leistung der Dienste entrichtet. Gibt es entsprechend bemessene Zeitabschnitte, muss die Vergütung nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte entrichtet werden." Anders formuliert, bedeutet das:
  • Erhalten Sie als Arbeitnehmer Ihr Gehalt pro Monat, muss die Gehaltszahlung so erfolgen, dass Sie am jeweiligen Monatsersten die Kontogutschrift vorfinden. Für einen Arbeitgeber heißt das: Er muss seine Buchhaltung so organisieren, dass die Gehaltsauszahlung rechtzeitig in die Wege geleitet wird.

Wann Arbeitgeber im Zahlungsverzug ist

Ein Zahlungsverzug des Arbeitgebers bei Auszahlung der Vergütung (Gehalt, Lohn, Ausbildungsvergütung) liegt dann vor, wenn der Zahlungsanspruch fällig ist.

  • Fälligkeit bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer die Zahlung Ihrer Vergütung rechtlich verlangen können. Zum zweiten müssen bei Fälligkeit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. 
  • Als Arbeitnehmer sind Sie gemäß BGB vorleistungspflichtig. Erst heißt es arbeiten, dann muss das Gehalt bezahlt werden. Der Tarif- oder Arbeitsvertrag kann eine Gehaltszahlung zum 15. des Monats vorsehen. Der Arbeitgeber kommt automatisch in Zahlungsverzug, wenn er den vereinbarten Fälligkeitstermin für die Gehalts- oder Lohnzahlung verstreichen lässt.
  • Fehlen irgendwelche tariflichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen zur Vergütung, kommt Ihr Arbeitgeber bereits am zweiten Kalendertag des Folgemonats mit der Lohnzahlung in Verzug.
  • Erst wenn Gehälter spätestens zehn Tage nach Ablauf des abzurechnenden Zeitraumes nicht Ihr Konto erreicht haben, handeln Arbeitgeber laut herrschender Rechtsmeinung wirklich ungesetzlich.

Sie können die Arbeit bei Nichtvergütung vorübergehend einstellen. Selbst die fristlose Kündigung Ihrerseits ist bei ausbleibender Gehaltsauszahlung, beispielsweise über einen Zeitraum von drei Monaten, möglich.

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