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Kündigungsfristen im Einzelhandel - so trennen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber

Um alle Fristen zu kennen sollte man sich die gesetzlichen Regelungen genau ansehen
Um alle Fristen zu kennen sollte man sich die gesetzlichen Regelungen genau ansehen
Auch im Einzelhandel gilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Arbeitsvertrag. Er regelt einzelne Punkte des Arbeitsverhältnisses und sorgt für eine Absicherung beider Vertragsparteien. Aber auch die wichtigen Kündigungsfristen werden dort geregelt.

Was Sie benötigen:

  • Arbeitsvertrag
  • BGB
  • Manteltarifvertrag

Kündigungsfristen im Einzelhandel - gesetzliche Regelungen

  • Ein Arbeitsvertrag im Einzelhandel ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, die beide den Vertrag durch eine schriftliche Kündigung beenden können.
  • Also wird vom Arbeitnehmer ein Schreiben aufgesetzt, das dem Arbeitgeber mitteilt, zu welchem Termin man den Arbeitsvertrag auflösen möchte. Generell gilt bei Arbeitsverträgen eine normale Kündigungsfrist von 4 Wochen für den Arbeitnehmer. So kann man zum 15. des folgenden Monats kündigen oder zum Ende des folgenden Monats.
  • Die Frist kann sich aber verlängern, wenn der Arbeitnehmer bereits eine längere Zeit beschäftigt ist und die Kündigungszeit an die Kündigungsfrist für Arbeitgeber gekoppelt ist. Die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer im Einzelhandel dürfen nicht länger sein als die Fristen für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
  • Sollten Sie keinen Arbeitsvertrag haben, so gelten die Regelungen des Manteltarifvertrages im Einzelhandel und die gesetzlichen Vorgaben des BGB §622. Senden Sie trotz alledem eine schriftliche Kündigung an Ihren Arbeitgeber.

Kündigungsfristen im Einzelhandel - Sonderregelungen

  • Schwangere Mitarbeiterinnen und Wöchnerinnen haben ein Sonderkündigungsrecht. Sie können das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft und der Schutzfrist von 4 Monaten nach der Entbindung, ohne Einhaltung einer Frist, zum Ende der Schutzfrist kündigen.
  • Teilzeitkräfte unterliegen auch den Kündigungsfristen Einzelhandel und müssen in ihrer schriftlichen Kündigung eine Frist von 4 Wochen einhalten.
  • Sollten Sie in der Probezeit sein, so ist in vielen Arbeitsverträgen eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart. Auch hier sollten Sie schriftlich unter Berücksichtigung der 2-Wochen-Frist kündigen.
  • Wird für Sie als Arbeitnehmer die Befürchtung Gewissheit, dass Ihre Lohnansprüche nie erfüllt werden, so kann man auch als Arbeitnehmer fristlos kündigen. Tätliche Angriffe, sexuelle Übergriffe und andere Straftaten geben Ihnen auch das Recht auf eine fristlose Kündigung.
  • Denken Sie nach der schriftlichen Kündigung an die Sicherung Ihrer verbleibenden Ansprüche, sollten Sie zum Beispiel noch ausstehenden Urlaub haben. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Personalabteilung, um Ihre Kündigung und alle ausstehenden Leistungen abzuklären.
  • Bei einer Kündigung sollten Sie sich stets an die vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben halten. Dadurch vermeiden Sie späteren Ärger und gerichtliche Auseinandersetzungen, denn schlechte Zeugnisse und ausgebliebene Zahlungen können zur Belastung werden.
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