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Gehalt in bar auszahlen lassen - Anforderungen an die Nachweisbarkeit

Sie können sich Ihr Gehalt in bar oder per Überweisung auszahlen lassen.
Sie können sich Ihr Gehalt in bar oder per Überweisung auszahlen lassen.
Die meisten Menschen in Deutschland bekommen ihr Gehalt bequem per Überweisung auf das Bankkonto. Arbeitgeber können den Lohn jedoch auch in bar auszahlen. Dabei ist es für Sie als Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber wichtig, die Anforderungen an die Nachweisbarkeit zu kennen.

Wie Sie sich das Gehalt auszahlen lassen können

  • Grundsätzlich schreibt das Gesetz Arbeitgebern nicht vor, auf welche Weise sie das Gehalt an ihre Mitarbeiter auszahlen müssen. Das Geld wird überwiegend per Überweisung auf das Konto des Arbeitnehmers gezahlt.
  • Eine Zahlung in bar ist durchaus möglich. Vielleicht haben Sie einen Arbeitgeber, der die Löhne cash auszahlt.
  • Bei der Barzahlung sind gleich mehrere Punkte problematisch. Grundsätzlich können Sie als Arbeitnehmer schwerer nachweisen, dass Sie die Leistung erhalten haben. Arbeitgeber wissen das und schützen sich vor doppelt geltend gemachten Lohnforderungen, indem Sie auf die Zahlungsweise verzichten und stattdessen überweisen oder sich eine Quittung vom Arbeitnehmer ausstellen lassen.
  • Problematisch kann es auch sein, wenn Ihr Arbeitgeber oder Sie als Arbeitnehmer nicht wissen, wo der Erfüllungsort ist. Das deutsche Schuldrecht unterscheidet zwischen der Bringschuld, der Schickschuld und einer Holschuld. Bei der Bringschuld muss die Leistung überbracht werden, bei der Holschuld, muss sie der Empfänger abholen und bei der Schickschuld, kann die Leistung verschickt werden. Die Lohnzahlungsverpflichtung trifft den Arbeitgeber dort, wo die Arbeitsleistung erbracht wird. Der Arbeitgeber muss Ihnen den Lohn im Betrieb geben. Der Betrieb ist übrigens auch der Erfüllungsort, wenn Sie als Vertriebsmitarbeiter reisen. So kann der Arbeitgeber von Ihnen verlangen, sich den Lohn im Betrieb abzuholen.
  • Ausnahmen hierfür gelten nur, wenn es Ihnen als Arbeitnehmer nicht zumutbar ist, in den Betrieb zu kommen. Erst dann geht das deutsche Recht von einer Schickschuld des Arbeitgebers aus. Wohnen Sie viele Kilometer, von der Firma entfernt und es wäre sehr zeitaufwendig anzureisen, so muss der Arbeitgeber eine Überweisung durchführen und kann nicht von Ihnen verlangen, das Geld abzuholen. Pauschal lässt sich nicht sagen, ab welcher Kilometerzahl der Weg zur Firma nicht mehr zumutbar wäre. Das muss im Einzelfall beurteilt werden.
  • Bei einer Kontopfändung gibt es leider keine Auswege. Dann muss der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt überweisen. Alles andere wäre eine Verschleierung. Bei Schwarzarbeit ist es weniger relevant, welche Zahlungsart gewählt wird. Dem Arbeitnehmer entstehen Nachteile daraus, dass er nicht in die Sozialversicherung einzahlt. Üblicherweise werden nicht angemeldete Tätigkeiten überwiegend bar bezahlt. 

Hinweise zu der Gehaltszahlung in bar

  • Wer das Gehalt seiner Arbeitnehmer in bar auszahlen will, der sollte unbedingt darauf achten, dass er die geleisteten Zahlungen nachweisen kann. Können Sie nicht nachweisen, dass Sie die Löhne gezahlt haben, so können die Arbeitnehmer das Geld von Ihnen erneut fordern und Sie können diesen ungerechtfertigten Forderungen nichts entgegenbringen.
  • Ein Nachweis kann auf verschiedene Arten erfolgen. Sehr beliebt ist es, den Arbeitnehmer eine Quittung ausstellen zu lassen. Auf der Quittung wird der erhaltene Betrag als Zahl und als Wort eingetragen. Zusätzlich werden das Datum und ein Verwendungszweck vermerkt. Der Verwendungszweck kann beispielsweise „Gehalt Juli 2014“ lauten. Wichtig ist es, einzutragen, von wem man das Geld erhalten hat, das wird der Name des Arbeitgebers sein. Als Empfänger des Geldes müssen Sie die Quittung unterzeichnen und sie dem Arbeitgeber übergeben.
  • Der Nachweis kann auch durch einen Zeugen erbracht werden. Ist eine dritte Person bei der Geldübergabe anwesend, so kann diese bezeugen, dass die Leistung erbracht worden ist.

Die Lohntüte

  • Inzwischen wird der Begriff "Lohntüte" überwiegend nur noch metaphorisch eingesetzt. Früher bekamen Arbeiter Ihr Geld, indem Sie eine Lohntüte erhielten. Angestellte erhielten ihre Gehaltstüte. Das Geld wurde in einer Papiertüte oder einem kleinen Stoffbeutel überreicht.
  • Diese Art der Zahlung wurde in Deutschland seit dem Jahre 1957 nicht mehr angewendet. Das liegt daran, dass die Arbeitgeber dazu übergegangen sind, die Zahlungen per Überweisung auf das Girokonto durchzuführen.
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