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Frührente mit 30 - Wissenswertes über die Voraussetzungen

Jegliche Rente erfordert eine Antragstellung.
Jegliche Rente erfordert eine Antragstellung.
In Frührente im Alter von 30 Jahren können Sie dann gehen, wenn Sie über entsprechende finanzielle Mittel verfügen. Dafür müssen Sie bereits mit 20 Jahren hart arbeiten und mit einer Geschäftsidee erfolgreich sein. Doch auch wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig sein sollten, können Sie unter Umständen eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten.

Im sechsten Sozialgesetzbuch sind alle jenen gesetzlichen Voraussetzungen aufgeführt, die für einen Anspruch auf eine "Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung“ erfüllt sein müssen. Eine bloße Erfüllung medizinischer Voraussetzungen begründet noch keinen Anspruch auf Rentenzahlung durch die gesetzliche Rentenversicherung. Vielmehr kommt es auf das Erfüllen der allgemeinen fünfjährigen Wartezeit vor dem Versicherungsfall und weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen an.

Frührente mit 30 - teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente 

  • Einen Anspruch auf Rente bei Erwerbsminderung erlangen Sie, wenn Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Es liegt eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vor. In den letzten drei vor Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie für wenigstens 36 Kalendermonate Pflichtbeiträge im Rahmen einer versicherten Beschäftigung gezahlt. Schließlich muss bei Eintritt der Erwerbsminderung eine allgemeine Wartezeit erfüllt sein.
  • Die allgemeine Wartezeit gilt für einen Anspruch auf jegliche Erwerbsminderungsrenten als Mindestversicherungszeit. Diese Wartezeit können Sie mit Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Pflicht- und freiwillige Beiträge) erreichen. Außerdem werden Kindererziehungszeiten und bestimmte Ersatzzeiten (Wehrdienst) angerechnet. 
  • Wenn Sie Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, erfolgen Leistungen wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Inwieweit Sie leistungsfähig sind, wird vom Arzt festgestellt. Die Einstufungen können lauten, dass Sie mehr als sechs Stunden, drei bis sechs Stunden oder weniger als drei Stunden pro Arbeitstag arbeiten können. Eine Frührente mit 30 Jahren erhalten Sie nur dann, wenn Sie weniger als sechs Stunden am Tag als arbeitsfähig gelten. 

Zurechnungszeit - höhere Rente auch in jungen Jahren

  • Da Sie bei einer Frührente mit 30 Jahren aufgrund der kurzen Beitragszahlung nur eine geringe Rente zu erwarten hätten, gibt es die Zurechnungszeit. Die Bewertung der Zurechnungszeit ist an Ihre tatsächlich erbrachte Durchschnittsvorleistung gebunden. Das bedeutet, dass die Bewertung die Rente erhöht, je häufiger und höher von Ihnen Beiträge bezahlt worden sind. Die Erwerbsminderungsrente wird dann so berechnet, als wenn Sie auch zukünftig beitragspflichtig beschäftigt gewesen wären. 
  • Erhalten Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung, ist das eine zeitlich befristete Rente. Die Zeitrente erhalten Sie für zwei bis drei Jahre. Danach müssen Sie einen Antrag auf Weitergewährung stellen. Nach einigen Jahren Zeitrente kann diese in eine Dauerrente umgewandelt werden. Dann brauchen Sie zwar keine weiteren Anträge mehr stellen. Doch kommt es regelmäßig zu ärztlichen Kontrolluntersuchungen. 

Werden Änderungen an Ihrer Leistungsfähigkeit, im gesundheitlich positiven Sinn, festgestellt, dann reduzieren sich Rentenleistungen oder die Rente fällt ganz weg. Sie können bei einer Frührente mit 30 Jahren in gewissem Rahmen hinzuverdienen. Mehr als 400 Euro sollte der Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung nicht übersteigen.

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