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Frührente wegen Krankheit - so meistern Sie die Gesetzeslage

Vor allem bei Arbeitsunfällen mit bleibenden Schäden greift die Frührente wegen Krankheit.
Vor allem bei Arbeitsunfällen mit bleibenden Schäden greift die Frührente wegen Krankheit.
Während das anerkannte Rentenalter steigt und steigt, häufen und häufen sich berufsbedingte Abnutzungserscheinungen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit. In einigen Fällen wird es für Arbeitnehmer daher unvorstellbar, bis zur Rente durchzuarbeiten, und der einzig sinnvolle Weg scheint die Frührente zu sein. Doch wer genau bekommt die Frührente wegen Krankheit, und wie können auch Sie sie beantragen?

Der Antrag auf Frührente

  • Seit 2001 existiert für deutsche Arbeitnehmer die Möglichkeit, wegen Krankheit eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Die Erwerbsunfähigkeitsrente, die bis dahin als Frührente galt, wurde vollständig durch die neue Rentenregelung ersetzt. Um einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, muss zunächst zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden werden. Grundsätzlich sollte bei einer solchen Unterscheidung der Gesundheitszustand maßgeblich sein, so dass eine teilweise Erwerbsminderung dazu führt, dass der Antragssteller neben den Rentenzahlungen in einem Halbtagsjob arbeiten und weiter in die Rentenkasse einzahlen muss.
  • Zunächst wird auch ein von der Rentenkasse angenommener Antrag auf Frührente befristet ausfallen. Zwar läuft der Rentenanspruch damit nach spätestens drei Jahren ab, bei der Vorlage von Folgeattesten kann der Antrag jedoch zweimal verlängert werden, so dass es einem 54-Jährigen theoretisch möglich ist, die Frührente bis zur Regelaltersgrenze der Altersrente auszuweiten. Nach neun Jahren gilt die Erwerbsminderungsrente ohnehin als dauerhaft und führt zur unbefristeten Rente.
  • Der Frührentenantrag sollte neben einer Kopie des Ausweises und des Verdienstnachweises Angaben zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit enthalten, daneben Fakten zum beruflichen Werdegang und hausärztliche sowie fachärztliche Atteste über die Leistungsfähigkeit des Antragsstellers. Beachten Sie unbedingt, dass Ihr Attest genau bescheinigt, was Sie können und was nicht.
  • So sollte ein Attest über ein Rückenleiden zum Beispiel beinhalten, wie viele Stunden der Antragssteller auf Frührente sitzen, stehen oder körperlich arbeiten kann. Sind Atteste und Gutachten lückenhaft, wird die Rentenkasse einen hauseigenen Arzt einschalten, der Ihnen ein weiteres Gutachten stellt. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung unter 54 wird die Rentenkasse gegebenenfalls versuchen, durch Rehamaßnahmen die Aussicht auf eine Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.

Die gesetzliche Lage bei Krankheit

  • Generell kann jeder Arbeitnehmer den Antrag auf Frührente stellen, der durch eine psychische oder physische Erkrankung nicht in der Lage ist, mehr als 3 Stunden am Stück zu arbeiten. Der Ausdruck "arbeiten" bezieht sich hierbei jedoch nicht auf den erlernten Beruf, sondern auf die allgemeine Fähigkeit, eine beliebige Tätigkeit am Stück auszuüben.
  • Ist es einem Antragssteller grundsätzlich möglich, mehr als 3 und trotzdem weniger als 6 Stunden zu arbeiten, so kommt zwar nicht die Frührente, aber eine teilweise Erwerbsminderung in Frage. Auch für Arbeitslose ist ein Antrag auf Frührente theoretisch möglich. Jedoch sollte in der Arbeitslosigkeit schnell reagiert werden, weil bei einer Arbeitslosigkeit von mehr als 2 Jahren oft die Beitragsregelung verletzt wird und die Rentenkasse den Antrag daher ablehnen muss.
  • Weil die Höhe der Frührente wegen Krankheit von bereits gezahlten Beiträgen abhängt, müssen mindestens 3 Jahre Rentenkassenbeiträge bezahlt worden sein und der Antragssteller muss mindestens 5 Jahre bei der Rentenkasse versichert sein.
  • Eine Ausnahme bilden Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, bei denen Sie als Antragssteller sofort auf Ihr Recht auf Zahlung beharren können und auch ein einmalig bezahlter Beitrag als Grundlage für die Frührente ausreicht. Beachten Sie trotzdem, dass die Frührente unter 64 nicht als abschlagsfrei gilt. Erst ein Jahr vor der Grenze zur Altersrente werden Abschlagszahlungen erlassen.
  • Generell dürfen zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 350 Euro verdient werden. Für Antragssteller, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden, kommt dabei eine zusätzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage. Für den Fall, dass Sie als Antragssteller auf die Frührente daneben Unfallrente beziehen, wird Ihr Antrag nur angenommen, wenn Ihr Unfall nicht mit der Krankheit zusammenhängt, die Sie zur Erwerbsminderungsrente getrieben hat. Solange ein bestimmter Höchstsatz nicht überschritten wird, sind auch beide Renten nebeneinander möglich.
  • Da die Ablehnungsrate zur Frührente wegen Krankheit bei mehr als 50% liegt, sollten Sie sich nicht mit einem einmaligen Versuch zufrieden geben. Legen Sie gegen eine Absage ruhig Widerspruch ein, wenn Sie wirklich nicht erwerbsfähig sind. Auch bei einem zurückgewiesenen Widerspruch können Sie für Ihr Recht auf Frührente kämpfen, indem Sie sich ans Sozialgericht wenden, danach ans Bundes- und schließlich ans Landessozialgericht. Weil ein Anwalt hierfür nicht zwingend nötig ist, bleibt Ihr Vorgehen so kostenlos.

Bevor Sie sich nun an Ihren Antrag zur Frührente wegen Krankheit machen, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, Fragen Sie am besten einmal bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber, Ihrem Hausarzt und dem Arbeitsamt nach und kontaktieren Sie gegebenenfalls einen Rentenberater, damit Ihrem Anspruch auf einen gesicherten Unterhalt auch bei Krankheit nichts mehr im Wege stehen kann.

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
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