Alle Kategorien
Suche

Fahrtkostenerstattung beim Arbeitsamt beantragen - so geht's

Inhaltsverzeichnis

Fahrtkosten mit der Bahn lassen sich erstatten.
Fahrtkosten mit der Bahn lassen sich erstatten. © Alexas_Fotos / pixabay.com
Die Fahrtkostenerstattung sollten Sie vor der Fahrt beim Arbeitsamt beantragen. Mit wem Sie sprechen müssen und welche Belege Sie für eine Erstattung brauchen, erfahren Sie in diesem Artikel.

So beantragen Sie Fahrtkostenerstattungen

  1. Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Betreuer bei der Bundesagentur für Arbeit, bevor die Fahrtkosten entstehen. Dieser kann nötige Anträge im Portal für Sie freischalten.
  2. Füllen Sie das benötigte Formular bis mindestens einen Tag vor der Fahrt aus.
  3. Nach der Fahrt müssen Sie Belege wie Fahrkarten, Quittungen und die Einladung zu Vorstellungsgespräch oder Ähnliches, beifügen.
  4. Kontrollieren Sie alle Angaben und reichen Sie den Antrag zeitnah ein.
  5. Warten Sie auf die Entscheidung des Arbeitsamtes. Sie werden benachrichtigt.

Fahrkosten werden in der Höhe erstattet, die bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels, laut Fahrschein tatsächlich entstehen.

Aus diesem Grund müssen Sie nach dem Termin, für den Sie die Fahrtkosten erstattet haben wollen, auch entsprechende Tickets oder Belege hochladen.

Bei Benutzung eines eigenen Pkw wird eine Wegstreckenentschädigung gezahlt. Diese beläuft sich auf 0,20 € pro gefahrenen vollen Kilometer. Jedoch werden höchstens pro Tag 130,00 € und monatlich 476,00 € gezahlt.

Am besten berechnen Sie Ihre Kilometer, wenn Sie mit dem eigenen Auto fahren, im Internet mit einem Routenplaner, und setzen die Kilometer dann in Ihren Antrag zur Fahrtkostenerstattung vom Arbeitsamt ein.

Wann werden Fahrtkosten erstattet?

Bei einem Vorstellungsgespräch werden Fahrtkosten erstattet. Das Arbeitsamt hat Interesse daran, dass Sie das Gespräch wahrnehmen, denn es möchte, dass Sie arbeiten. Dies gilt auch, wenn Sie auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind.

Treten Sie die neue Arbeitsstelle tatsächlich an, kann auch hier in der Regel bis zum ersten Gehalt ein Zuschuss zu den Fahrtkosten beantragt werden.

Fahrgeld vom Arbeitsamt können auch bei Weiterbildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen, die vom Arbeitsamt gefördert werden, beantragt werden.

Auch bei Einladungen vom Arbeitsamt können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrkosten erstattet werden.

Eine Fahrtkostenerstattung zu bekommen ist einfach. Sie sollten sich jedoch rechtzeitig vor Fahrtantritt informieren.

Teilen: