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EU-Rente beantragen - so geht's

Wer seinen Job aus gesundheitlichen Grünen nicht mehr ausüben kann, sollte EU-Rente beantragen.
Wer seinen Job aus gesundheitlichen Grünen nicht mehr ausüben kann, sollte EU-Rente beantragen.
Ein Unfall, eine schwere Krankheit, psychische oder altersbedingte Gesundheitsumstände können berufstätige Menschen rasch aus ihrem gewohnten Berufsalltag reißen. Doch wer nicht mehr in der Lage ist, einer geregelten Tätigkeit nachzugehen und seinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten, kann auf eine gesetzliche EU-Rente hoffen. Die Rechtsgrundlage hierfür bietet das am 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Was Sie benötigen:

  • Antragsformular
  • Rentenversicherungsnummer
  • Belege über Beitragsjahre
  • Arztberichte
  • Untersuchungsbefunde

Wer kann EU-Rente beziehen?

  • Durch die Neuordnung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist die bis dahin geltende Rente wegen Erwerbsunfähigkeit weggefallen. Hier gilt jedoch eine Ausnahme: Bestand am 31.12.2000 ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, bleibt der Anspruch bis zum vollendeten 65. Lebensjahr bestehen, sofern die nötigen Voraussetzungen gegeben sind (§ 302b SGB VI).
  • Erwerbsunfähigkeitsrente, auch EU-Rente genannt, kann nunmehr jeder beantragen, der ausreichend Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat.
  • Der Betreffende muss in den letzten fünf Jahren vor der Beanspruchung der EU-Rente mindestens drei Jahre lang berufstätig gewesen sein und zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Stunden pro Tag arbeiten können.
  • Die EU-Rente erhalten somit in erster Linie Personen, die nicht mehr in der Lage sind, einem Beruf nachzugehen.
  • Eine Erwerbsunfähigkeitsrente steht auch Personen mit einer Behinderung zu, die berufsunfähig sind. Sie erhalten diese jedoch erst nach einer Wartezeit von 20 Jahren - also, nachdem 20 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet wurden.
  • Die ehemalige Berufsunfähigkeitsrente - heute als Erwerbsminderungsrente bekannt - erhalten Menschen, die zwar ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, aber noch fähig sind, mehr als drei Stunden pro Tag anderweitig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dementsprechend fällt sie niedriger aus, als die EU-Rente.

Wichtige Tipps zum Rentenantrag

  • Wer einen Antrag auf EU-Rente stellen will, muss sich an seinen Rentenversicherungsträger wenden und die Rente schriftlich beantragen.
  • Fordern Sie telefonisch, per E-Mail oder in einem formlosen Schreiben das Formular zur Beantragung der EU-Rente an und bitten Sie um Zusatzinformationen zur Beanspruchung der EU-Rente.
  • Vermerken Sie Ihre korrekte Adresse und Ihre Rentenversicherungsnummer.
  • Fügen Sie dem Antrag sämtliche ärztlichen Atteste sowie Unterlagen bei, die die Schwere der Erkrankung und den aktuellen Gesundheitszustand belegen.
  • Belegen Sie z.B. anhand von Kopien von Unterlagen zur Kontenklärung Ihre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Den Antrag auf EU-Rente sollten Sie in der Regel innerhalb eines halben Jahres nach der Erkrankung bzw. nach Eintritt des Erwerbsminderungsgrundes stellen. Bei verspäteten Einreichungen wird die EU-Rente erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
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