Alle Kategorien
Suche

Einschreiben mit Rückantwort - das gilt es zu beachten

Versenden Sie Ihren Brief als Einschreiben.
Versenden Sie Ihren Brief als Einschreiben.
Einschreiben ermöglichen dem Absender, sich die Ankunft des Briefes von der Post bestätigen zu lassen. Mit einer solchen Rückantwort können Sie nachweisen, dass Sie einen Brief tatsächlich an den Empfänger gesendet haben und dieser bei ihm angekommen ist.

Welche Arten von Einschreiben es gibt

Egal, für welches Einschreiben Sie sich entscheiden, alle bieten die Möglichkeit, nachzuweisen, dass tatsächlich ein Brief bei dem gewünschten Empfänger eingegangen ist.

  • Bei einem Einwurfeinschreiben versichert die Post Ihnen, dass das Schreiben in den Briefkasten oder in das Postfach des gewünschten Empfängers gelangt ist. Ob der Brief von dort aus auch wirklich in die Hände des Betreffenden gelangt, wird von der Post nicht dokumentiert. Bewahren Sie bei dieser Art Einschreiben unbedingt den Einlieferungsbeleg auf, denn dieser gilt als Nachweis für den Versand des Einschreibens.
  • Wollen Sie sichergehen, dass der Brief auch wirklich bei einer bestimmten Person ankommt, wählen Sie ein Einschreiben mit der Option "Eigenhändig". Das Schreiben wird dann vom Zusteller nur an die Person übergeben, die als Empfänger vermerkt wurde. Allerdings ist auch eine vom Empfänger bevollmächtigte Person zur Entgegennahme berechtigt.
  • Nur beim Einschreiben mit Rückschein bekommen Sie eine schriftliche Rückantwort, wenn der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person das Schreiben entgegengenommen hat. Dieser bestätigt auf dem Rückschein den Empfang mit seiner Unterschrift.

Was Sie bei der Rückantwort beachten sollten

  • Versenden Sie ein Einschreiben mit Rückschein, sollten Sie bei Abgabe des Briefes unbedingt den Einlieferungsbeleg aufheben. Nur dieser garantiert, dass das Schreiben auch wirklich versandt wurde.
  • Geht der Rückschein bei Ihnen ein, heben Sie ihn zusammen mit dem Einlieferungsbeleg auf.
  • Ein Einschreiben garantiert, auch wenn Sie eine Rückantwort erhalten, noch lange nicht, dass auch der Inhalt des Briefes beim Empfänger angekommen ist. Beachten Sie dies, wenn Sie Nachweise benötigen, dass die im Schreiben enthaltenen Informationen beim Empfänger angekommen sind.
  • Eine Möglichkeit, sich die Übermittlung des Inhaltes bestätigen zu lassen, ist eine Empfangsbestätigung auf einer Kopie des Schreibens. Fertigen Sie dafür eine Kopie des Originalschreibens und legen Sie diese mit der Bitte, Ihnen darauf den Erhalt des Schreibens mit besagtem Inhalt zu bestätigen, bei.
Teilen: