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Einkommensteuervorauszahlung - die Berechnung gelingt so

Steigende Einkünfte führen zu einer höheren Einkommensteuervorauszahlung.
Steigende Einkünfte führen zu einer höheren Einkommensteuervorauszahlung.
Für Selbstständige und Freiberufler gehört unter Umständen die Einkommensteuervorauszahlung an das Finanzamt zur Normalität. Für Arbeitnehmer war sie bis zum Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes ein Fremdwort. Da der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen geändert hat, müssen auch Lohnsteuerpflichtige mit der Festsetzung einer Einkommensteuervorauszahlung rechnen. Die Berechnung übernimmt das Finanzamt anhand der zuletzt eingereichten Steuererklärung.

Wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat und hier einer Beschäftigung nachgeht, unterliegt der Verpflichtung zur Zahlung der Einkommensteuer. Bei Arbeitnehmern erfolgt meist eine automatische Steuerzahlung. Da der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehält und an das Finanzamt weiterreicht.

Einkommensteuervorauszahlung auf der Grundlage der letzten Steuerschuld

  • Die Einkommensteuervorauszahlung ist für den Staat eine Möglichkeit, geschätzte voraussichtliche Steuern vorzeitig einzuziehen. Für Steuerzahler hat die Vorauszahlung den Vorteil, nicht am Jahresende mit einer großen Steuernachzahlung konfrontiert zu werden. Die genaue Berechnung einer Steuerschuld erfolgt auf der Grundlage der Einkommensteuererklärung.
  • Die Termine für die Einkommensteuervorauszahlung stehen fest. Wer einen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid erhalten hat, muss die Termine 10.03., 10.06., 10.09. und den 10.12. im Blick haben, denn bis dahin erwartet das Finanzamt die festgesetzte Summe. 
  • Bei der Festsetzung der Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen legt das Finanzamt die voraussichtlich abzuführende Einkommensteuer zugrunde. Diese ergibt sich aus der im Vorjahr angefallenen Steuersumme. 
  • Eine Vorauszahlung an das Finanzamt hat zu erfolgen, wenn die Steuerforderung pro Jahr mindestens 400 Euro beträgt. 
  • Die Behörde hat zudem noch 15 Monate nachträglich Zeit, um die Vorauszahlungen anzupassen. Auf den Steuerzahler können unter ungünstigen Umständen Nachzahlungen aus dem Steuerbescheid und nachträgliche Vorauszahlungen zukommen.

Berechnung von Vorauszahlung einer voraussichtlichen Steuerschuld

  • Ihnen eventuell abverlangte Einkommensteuervorauszahlungen sind nicht unmittelbar von Ihrem Einkommen abhängig. Die Vorauszahlungen sollen vielmehr Ihre voraussichtliche Jahressteuerschuld abdecken.
  • Grundsätzlich orientieren sich die Vorauszahlungen nach der im letzten Steuerbescheid festgestellten Einkommensteuer. Vermindert wird diese Summe um sogenannte Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Abgeltungssteuer für ausländische Geldanlagen). 
  • Die Berechnung beziehungsweise Festsetzung von Vorauszahlungen können Sie jederzeit zu Ihren Gunsten ändern, wenn sich Ihre Einkommenssituation entsprechend geändert hat.
  • Allerdings darf das Finanzamt eventuelle negative Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung nicht bei der Festsetzung der Steuervorauszahlungen nicht berücksichtigen, wenn diese in das Anschaffungs- oder Fertigstellungsjahr des Gebäudes fallen. 

Der Vorauszahlungsbescheid steht kraft Gesetz unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Als Steuerzahler dürfen Sie mit der entsprechenden Begründung einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Das können Sie jederzeit, ohne ein Einspruchsrecht beachten und wahrnehmen zu müssen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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