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Einen Scheck einlösen - so geht's

Der Verrechnungsscheck dient der Sicherheit.
Der Verrechnungsscheck dient der Sicherheit. © Claudia_Hautumm / Pixelio
Gewöhnlich hat es der Privatmensch nur mit zwei Scheckarten zu tun: dem Barscheck und dem Verrechnungsscheck. Wobei die Form des Einlösens des jeweiligen Schecks hier den Unterschied macht.

Einen Barscheck einlösen gleicht dem Abheben von Bargeld

  • Der Name beinhaltet es bereits - ein Barscheck ist so gut wie bares Geld. Allerdings nur, wenn Sie diesen bei dem Geldinstitut des Scheckausstellers einlösen. Mit der Ausstellung eines Barschecks bleibt der Aussteller des Schecks, wenn auch nur für kurze Zeit, länger in Besitz des Geldes, welches er Ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt aushändigen musste. In der Regel werden Sie einen Barscheck erst einige Tage nach dem Erhalt bei dem betreffenden Kreditinstitut zum Einlösen vorlegen und genau diese Zeit arbeitet Ihr Geld noch für seinen alten Besitzer.
  • Einen Barscheck können Sie formlos ohne jeglichen Nachweis über Ihre Person bei dem Geldinstitut, welches auf diesem Papier angegeben ist, einlösen, indem Sie diesen einem Mitarbeiter der betreffenden Bank vorlegen. Nachdem die Zahlungsanweisung auf ihre Echtheit überprüft wurde, bekommen Sie den angegebenen Betrag in bar ausgezahlt.
  • Deshalb ist dieses auch im Scheckverkehr der riskanteste Weg einer Geldeigentumsübertragung. Ein Barscheck lässt sich mit einem nachträglich angebrachten Vermerk: "Nur zur Verrechnung" in einen Verrechnungsscheck umwandeln. Dieser Vermerk ist nicht mehr rückgängig zu machen, selbst wenn dieser durchgestrichen werden sollte, behält er seine Gültigkeit.

Der sichere Weg - nur zur Verrechnung

  • Trägt ein Scheck den Aufdruck "Nur zur Verrechnung" oder wurde dieser Vermerk handschriftlich hinzugefügt, so bedeutet dies, dass Sie zum Einlösen dieses Zahlungsmittels über ein eigenes Bankkonto verfügen müssen, bei dem Sie diesen Verrechnungsscheck unter Beifügung eines Scheckeinreichungsformulars einzureichen haben, um ihn dort gutgeschrieben zu bekommen. Diese Gutschrift geschieht dann allerdings auch nur unter dem Vorbehalt, dass dieser Scheck auch tatsächlich gedeckt ist.
  • Ist das Ihnen zustehende Geld nicht auf dem Konto des Ausstellers verfügbar, so gilt der Ihnen vorerst gutgeschriebene Betrag nicht mehr und wird Ihrem Konto wieder in Abzug gebracht. Wenn der Scheckaussteller genau wusste, dass sein Konto zur Zeit der Ausstellung Ihres Schecks keine ausreichende Deckung aufwies, so ist hierbei der Verdacht des Scheckbetrugs gegeben, da er wissen musste, dass Sie dieses Zahlungsmittel nicht einlösen können. Sie könnten in diesem Fall, um doch noch an Ihr Geld zu kommen, Anzeige erstatten.
  • Schecks von ausländischen Instituten sollten Sie in der Regel ablehnen und eine andere Form der Zahlung verlangen. Einen Auslandsscheck bei Ihrer Hausbank einlösen zu wollen, ist mit hohen Gebühren behaftet, die den Auszahlungsbetrag erheblich mindern würden und daher für Sie nicht zu akzeptieren sein dürften.
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