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Verrechnungsscheck einlösen - so geht's

Bei Verrechnungsschecks sollten Sie einiges beachten.
Bei Verrechnungsschecks sollten Sie einiges beachten.
Ein Verrechnungsscheck ist ein Zahlungsmittel für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Durch die Einreichung des Schecks bei Ihrer Bank erhalten Sie eine Gutschrift auf Ihr Konto und können nach Ablauf einer Frist über das Geld verfügen. Die Möglichkeit, das Geld sofort in Bar zu erhalten besteht bei dieser Scheckform nicht.

Beim Erhalt eines Verrechnungsschecks sollten Sie einiges beachten

  • Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass ein Verrechnungsscheck nur über ein Bankkonto eingelöst werden kann.

  • Wenn Sie einen Scheck in Empfang nehmen, achten Sie darauf, der Aussteller die zu zahlende Summe in Zahlen und Worten, das Ausstellungsdatum und den Ausstellungsort einträgt. Außerdem muss der Scheck vom Aussteller unterschrieben sein.

  • In der Regel sind die Bankverbindung des Ausstellers, der Zahlungsort sowie das Wort „Scheck und „Nur zu Verrechnung“ bereits im Vordruck enthalten. Sollte dies nicht der Fall sein, muss es manuell eingetragen werden. Fehlt eine der aufgeführten Angaben, ist der Scheck nicht gültig und kann nicht verwendet werden.

So lösen Sie den Scheck ein

  1. Liegt Ihnen der Scheck vor, unterschreiben Sie ihn auf der Rückseite und geben ihn im Original an Ihre Bank.
  2. Dort füllen Sie ein Formular für die Scheckeinreichung aus, in das Sie die wichtigsten Daten, wie die Summe, die Schecknummer und den Aussteller eintragen. Dieses Dokument dient als Nachweis, dass das Original übergeben wurde. Sie können den Scheck auch per Post an Ihre Bank schicken. In diesem Fall empfiehlt es sich jedoch, eine Kopie des Schecks anzufertigen, und ein kurzes Anschreiben beizulegen, damit Ihre Bank weiß, auf welches Konto die Einlösung erfolgen soll.
  3. Ihr Kreditinstitut schreibt nun den Betrag mit dem Vermerk E.v., was soviel heißt wie „Eingang vorbehalten“, gut. Ab jetzt dauert es etwa sieben bis zehn Tagen, in manchen Fällen sogar länger, bis der Betrag endgültig auf dem Konto verbucht wird. Erst jetzt können Sie über das Geld verfügen.

Der Verrechnungsscheck hat einen langen Bearbeitungsweg

  • Die lange Wartezeit hängt mit der Bearbeitungsweise und den Einspruchsfristen zusammen. Die Bank gibt den von Ihnen vorgelegten Scheck per Post an die Bank des Ausstellers weiter. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ist eine digitale Weitergabe nicht möglich.

  • Nachdem der Scheck dort vorgelegt wird, hat die Bank sieben Tage Zeit, diesen zu akzeptieren. Gründe dafür, dass ein Scheck nicht eingelöst wird, können sein, dass z.B. der Scheck vom Aussteller gesperrt wurde oder das Konto des Aussteller keine ausreichende Deckung aufweist

  • In diesem Fall verweigert die Bank die Annahme des Schecks und sendet diesen im Original an Ihre Bank zurück. Umgangssprachlich wird hier von einem „geplatzten Scheck“ gesprochen.

  • Akzeptiert die Bank den Scheck, wird der Betrag endgültig als Guthaben gebucht, und Sie können über das Geld verfügen.

  • Sieht man sich den kompletten Ablauf an, und bedenkt dabei die Bearbeitungs- und Postlaufzeiten, so ist es verständlich, warum die endgültige Gutschrift des Betrages so lange dauert. Auch sollten Sie sich bewusst sein, dass der Verrechnungsscheck keinesfalls ein sicheres Zahlungsmittel ist.

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