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Eine Terrasse auf dem Garagendach - das ist zu beachten

Die Terrasse auf der Garage bietet mehr Lebensqualität.
Die Terrasse auf der Garage bietet mehr Lebensqualität.
Sie können jeden Tag ein bisschen Urlaub auf Ihrer Terrasse genießen. Sollten Sie noch keine haben, überlegen Sie, ob das Garagendach nicht zur Terrasse umgebaut werden soll. Ohne großen Aufwand können Sie bald die zusätzliche Fläche nutzen.

Vorschriften für  eine Terrasse auf dem Garagendach

Bei einem anstehenden Neubau ist es kein Problem, das Garagendach gleich als Terrasse mit einzuplanen. Schwieriger ist es, eine bereits vorhandene Garage in eine Terrasse zu verwandeln. Folgende Dinge sollten Sie dann berücksichtigen:

  • Wie sieht es mit der Statik aus? Der bereits vorhandene Belag muss einen zusätzlicher Plattenbelag, aus Stein oder Holz aushalten. Hierfür sollten Sie einen Statiker hinzuziehen. Denn nicht jedes Garagendach ist für eine schwere Last ausgelegt. Ein Holzbelag ist optisch schöner und auch leichter zu verlegen. Bangkirai-Tropenholz oder Douglasie eignen sich gut zum Bau einer Terrasse. Das Holz ist langlebig und witterungsbeständig.
  • Ein Geländer für die Terrasse ist ebenfalls Vorschrift. Es kann aus Holz oder Metall bestehen. Dabei sollte eine Höhe von 90 cm nicht unterschritten werden. Liegt die Terrasse vom Erdboden aus in einer Höhe über 12 m, ist ein Geländer von 110 cm Vorschrift. Der vertikale Abstand zwischen den einzelnen Sprossen darf nicht breiter als 12 cm sein. Für die Befestigung sind Dübel und der Abstand zwischen den einzelnen Dübeln vorgeschrieben. Diese Vorschriften dienen der Sicherheit und müssen eingehalten werden.
  • Bei einem Flachdach muss das Regenwasser richtig abgeführt werden. Pfützen auf dem Boden werden durch den Einbau von Entwässerungssystemen verhindert. Eine richtig angebrachte Regenrinne sorgt ebenfalls für den Ablauf des Regenwassers.

Rechtliche Aspekte für den Ausbau

Grundsätzlich ist der Umbau eines Garagendaches als Terrasse nicht genehmigungspflichtig. Erkundigen Sie sich vor dem Bau bei der zuständigen Baubehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt. Was erlaubt ist und was nicht steht im Bebauungsplan für Ihr zuständiges Wohngebiet.

  • Falls Sie jedoch eine Baugenehmigung benötigen, sollten Sie einen Architekt oder Bauingenieur hinzuziehen. In Hessen und Bayern reicht es, wenn sich ein qualifizierter Handwerkermeister um die Genehmigung kümmert.
  • Ein wichtiger Aspekt ist der Abstand zum Nachbargrundstück. Er sollte 2,50 m betragen. Es ist auch ratsam, diese bauliche Veränderung mit dem Nachbarn zu besprechen. Schließlich wollen Sie ja auf dem Balkon relaxen und auch noch einen Sichtschutz anbringen. Hier eignen sich Grünpflanzen, die erfreuen auch den Nachbarn.

Die fertige Terrasse auf dem Garagendach sollte nach der Fertigstellung ein architektonischer Hingucker und ein Platz zum Entspannen sein.

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