Alle Kategorien
Suche

Ein Gewerbe anmelden für den Nebenjob - so geht's

Inhaltsverzeichnis

Existenzgründung mit Strategie
Existenzgründung mit Strategie © Gerd Altmann_Shapes_AllSilhouettes.com / Pixelio
Ihr Geld reicht nicht? Gut, wenn Sie eine Geschäftsidee haben. Möchten Sie diese in einem Nebenjob umsetzen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Was Sie benötigen

  • Geschäftsidee
  • Gewerbeanmeldung

Sind Sie hauptberuflich tätig und möchten Sie im Nebenjob ein Gewerbe anmelden, sollten Sie genau planen und nichts überstürzen. Mit der Anmeldung eines Gewerbes kommt einige Bürokratie auf Sie zu. Wahrscheinlich verursachen Sie auch noch Kosten. Der ganze Aufwand rentiert sich also nur, wenn Sie sich Ihrer Sache sicher sind.

Im Nebenjob keine Konkurrenz zum Arbeitgeber

  • Fragen Sie zunächst Ihren Arbeitgeber, ob er Einwände hat, wenn Sie im Nebenjob ein Gewerbe anmelden. Normalerweise kann er Ihnen nicht verbieten, ein Gewerbe anzumelden und Geld zu verdienen. Achten Sie darauf, dass Sie dabei nicht in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber treten.
  • Melden Sie beim Gewerbeamt Ihrer Wohngemeinde Ihr Gewerbe an. Sie zahlen dafür eine Gebühr von meist etwa 25 €. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt. Das Finanzamt übersendet Ihnen einen Fragebogen, in dem Sie Angaben über Ihre unternehmerischen Absichten machen müssen.
  • Gut ist, wenn Sie über ein bisschen Eigenkapital verfügen und gleich richtig starten können. Viele Existenzgründer scheitern, weil sie die Kostensituation unterschätzen und sich schnell verschulden.

Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung anmelden

  • Sinnvoll ist es, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Wenn nämlich Ihr Jahresumsatz höchstens 17.500 € ausmacht, brauchen Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuern in Rechnung zu stellen und sparen sich einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Andererseits dürfen Sie dann aus von Ihnen bezahlten Rechnungen keine Vorsteuern geltend machen.
  • Lediglich dann, wenn Sie hohe Anlaufkosten haben oder Kapital in Ihre Geschäftsidee investieren, macht es Sinn, sich die bezahlten Vorsteuern vom Finanzamt erstatten zu lassen. Die Kleinunternehmerregelung bringt Ihnen dann nichts.
  • Im Idealfall starten Sie mit möglichst wenig Aufwand und verursachen möglichst wenig Kosten. Verschulden Sie sich nicht! Scheitert Ihre Geschäftsidee, sind Sie vielleicht ruiniert.
  • Besuchen Sie ein Existenzgründungsseminar beispielsweise der Industrie- und Handelskammer und informieren Sie sich über alles, was Sie wissen müssen.

Umsatz ist nicht gleich Gewinn

  • Beachten Sie, dass Ihr Umsatz nicht mit dem Gewinn gleichzusetzen ist. Aus dem Umsatz müssen Sie erst alle Kosten bezahlen. Das Geld, das übrig bleibt, brauchen Sie meist, um es wieder zu investieren.
  • Für bestimmte Gewerbe benötigen Sie eine Erlaubnis. Möchten Sie Bratwürste verkaufen, benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis. In handwerklichen Berufen wird vielfach noch der Meistertitel verlangt. Informieren Sie sich beim Gewerbeamt oder der Handwerkskammer.
  • Prüfen Sie auch, ob Sie tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausüben oder möglicherweise doch freiberuflich (als Schriftsteller, Autor, Künstler, Journalist) tätig sind.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Nebenjob nicht als Liebhaberei vom Finanzamt abgewertet wird. Liebhaberei bedeutet, dass Ihr Gewerbe langfristig nur Verluste abwirft und zusätzlich private Motive vorliegen. Sie riskieren, dass Ihnen das Finanzamt alle Steuervorteile rückwirkend streicht.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: