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Kleingewerbe anmelden - Anleitung

Eine Anleitung, wie sie ein Kleingewerbe anmelden, brauchen Sie kaum.
Eine Anleitung, wie sie ein Kleingewerbe anmelden, brauchen Sie kaum.
Ein Kleingewerbe kann man ohne Probleme anmelden. Eine Anleitung ist fast nicht nötig, so einfach ist das. Da aber doch Einiges zu bedenken ist, sollte eine Liste "Kleingewerbe anmelden" angelegt werden und abgearbeitet werden.

Was Sie benötigen:

  • Informationen IHK oder Handwerkskammer
  • Gewerbeamt/Ordnungsamt
  • Formular

Das bedeutet Kleingewerbe

Beim Anmelden des Gewerbes gibt es genau genommen die Unterscheidung Kleingewerbe und Gewerbe nicht. Hier dennoch eine Anleitung mit den wichtigsten Hinweisen und Unterschieden:

  • Als Gewerbe gilt jede Tätigkeit, die selbstständig ausgeübt wird, bei der Ihnen also kein Chef sagt, was Sie wann tun müssen. Ferner muss die Tätigkeit fortgesetzt ausgeübt werden und wirtschaftlich sein. Wenn Sie nur gelegentlich auf einem Flohmarkt verkaufen, ist das kein Gewerbe, und falls sie damit keine Gewinnerwartung verbinden, ebenfalls nicht. Achtung: Die Grenzen sind fließend und im Zweifel melden Sie lieber an.
  • Mit der Anmeldung des Gewerbes sind Sie Gewerbetreibender mit allen Rechten und Pflichten. Sie können nun die Kosten, die Ihre Tätigkeit verursacht, Gewinn mindernd geltend machen und sind dazu verpflichtet, über Ihre Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Außerdem müssen nun auch spezielle Steuererklärungen abgegeben werden.
  • Ein Kleingewerbe gibt es nicht, aber die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Diese gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Gewerbe auszuüben, ohne dass Sie Umsatzsteuer abführen müssen. Dazu dürfen Sie im Eröffnungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro einnehmen und auch in den folgenden Jahren darf der Umsatz diese Grenze nicht überschreiten, bzw. im laufenden Jahr dürfen keine Umsätze von über 50.000 € erwartet werden. In dem Fall können Sie sich für die Anwendung des § 19 UStG entscheiden. Sie brauchen dann keine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen und können eine vereinfachte Umsatzsteuererklärung abgeben. Im Gegenzug dürfen Sie keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausweisen und auch keine Vorsteuer abziehen.

Anleitung zum Anmelden des Betriebes

  • Erkundigen Sie sich, bevor Sie sich für ein Gewerbe entscheiden, bei der IHK oder der Handwerkskammer, die vermutlich für Ihr Gewerbe zuständig ist. Es kann sein, dass das Gewerbe in die Handwerksrolle eingetragen werden muss oder eine Erlaubnis eingeholt werden muss. Sie dürfen zum Beispiel nicht einfach mit Arzneimitteln handeln oder eine Autowerkstatt eröffnen. 
  • In Deutschland unterliegen Gewerbe der Gewerbeordnung, nach dieser müssen Sie sich richten. Wenn Sie also davon ausgehen, ein Gewerbe auszuüben oder dies beabsichtigen zu tun, wenden Sie sich an das Ordnungsamt oder das Gewerbeamt der Gemeinde, in der sie das Gewerbe ausüben. Meistens ist es das Gewerbeamt, aber im Bürgerbüro oder Rathaus hilft man Ihnen auf jeden Fall weiter. Dort erfahren Sie auch, ob Sie einen Gewerbeschein brauchen, denn als Künstler ist dieser zum Beispiel nicht notwendig. Sie brauchen dann kein Kleingewerbe anmelden.
  • Bei der Anmeldung des Kleingewerbes müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben und ein Formular ausfüllen. In dem geben Sie den Gewerbezweck an, zum Beispiel "Herstellung von Babysocken". Das Formular hat viele Durchschläge - achten Sie darauf, dass alle lesbar sind. In einigen Gemeinden geht das auch online.
  • Das Anmelden des Kleingewerbes kostet eine kleine Gebühr, meistens zwischen 10 und 20 €. Die Durchschläge werden von der Behörde an verschiedene Stellen weiter geleitet, die sich dann an Sie wenden werden und weitere Auskünfte verlangen. Natürlich werden die Daten auch weiter gegeben, wenn die Anmeldung elektronisch erfolgt.
  • Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu und sendet Ihnen einen Erfassungsbogen. Diesen können Sie leicht ohne Anleitung ausfüllen. Denken Sie aber daran, dass Sie Ihre Einnahmen nicht zu optimistisch einschätzen, denn dieser Bogen wird die Grundlage für die Steuervorauszahlungen. Auch wenn Sie mit dem Kleingewerbe hoffen 10.000 € einzunehmen, gehen Sie lieber davon aus, dass Sie in der nächsten Zeit vielleicht nur 1.000 € einnehmen werden. Wenn es besser läuft, müssen Sie Steuern nachzahlen. Wenn es aber schlecht läuft, tun Ihnen die Vorauszahlungen weh.

Ganz wichtig: In vielen Formularen werden Sie gefragt, ob Ihre Daten zu Werbe- oder Informationszwecken weiter gegeben werden dürfen. Sagen Sie immer Nein bei diesen Fragen, sonst werden Sie Tage und Wochen damit verbringen, Angebote abzuwehren, die Sie nicht brauchen.

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