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Durch Goldstempel die Echtheit von Goldschmuck prüfen

Jeder Juwelier kennt sich mit Goldstempeln aus.
Jeder Juwelier kennt sich mit Goldstempeln aus.
Stempel gibt es in Deutschland jede Menge. Wohl jeder kennt sie als Poststempel, Firmenstempel oder Behördenstempel. Letztere tragen amtlichen Charakter und unterliegen bei der Gestaltung bestimmten Vorschriften. Stempel der Unternehmen oder von Privatpersonen sind frei in der Gestaltung. Beim Goldstempel ist das etwas anders.

Der Goldstempel ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es gibt seit dem 19. Jahrhundert das “Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren“, welches eine Kennzeichnung von Edelmetallen verlangt. Wird eine Stempelung vorgenommen, muss sie dem tatsächlichen Edelmetallanteil im verarbeiteten Material entsprechen.

Punzieren von Goldlegierungen mithilfe der Stempel

In Deutschland darf jedermann einen Feingehaltsstempel anwenden. Das ist nicht allein Goldschmieden oder Schmuckherstellern erlaubt.

  • Wenn Gold gestempelt wird, spricht man von Punzieren. Punze ist zum einen die Bezeichnung für das Werkzeug und zum anderen für den Goldstempel auf dem Edelmetallschmuck aus Gold. Die Punze setzt man auf das Goldstück auf. Mit einem Hammer wird sie in das Metall geschlagen.
  • Ein Punzieren von Goldschmuck sieht der Gesetzgeber hierzulande nicht als notwendig an. Dennoch ist es natürlich streng verboten, einen falschen Goldgehalt zu stempeln.
  • Sehr häufig findet man noch eine Wertangabe des Goldes in Karat. Zum offiziellen Kennzeichnen von Schmuck durch Stempelung ist die Angabe seit etwa 1888 nicht mehr zulässig. Angegeben wird der Goldgehalt seitdem in Tausendstel. In der Regel handelt es sich um eine dreistellige Zahl wie zum Beispiel 333, 585 oder 999.
  • Eine Extranull am Anfang der Zahlenreihe entfällt. Gestempelt wird demnach nicht 0333 oder 0585. Im Prinzip ist jede Goldlegierung möglich. Ist sie festgestellt, kann sie entsprechend punziert werden. Allerdings muss sie einen Feingoldgehalt von mehr als 333/1000 haben.

Bauteile aus Gold erhalten keine gesonderte Goldstempelung

  • Zur Prägung des Feingoldgehalts oder des Feinsilbergehalts kommen Stempel aus Werkzeugstahl zum Einsatz. Diese werden in der Regel maschinell gefertigt. Die Schrifthöhe liegt von 0,3 bis mehreren Millimetern. Beim Einprägen der Schrift handelt es sich um eine Stempelung. Ein Gravieren zur Kennzeichnung des Feingehalts wäre nicht erlaubt.
  • Das deutsche Recht erlaubt die Herstellung von Schmuck mit einem beliebigen Feingehalt. Dieser kann mit einem Feingehaltsstempel versehen und verkauft werden. Anders ist es bei elektronischen Bauteilen oder Katalysatoren aus Edelmetall. Denn diese bekommen keinen Feingehaltsstempel. 

Goldstempelung - nur geringe Abweichungen erlaubt

Das Gesetz schreibt bezüglich der Goldstempelung vor, dass eine Abweichung vom Wert des tatsächlichen Feingoldgehalts des Schmuckstückes höchstens ein Prozent ausmachen darf.

  • Gängige Feingehalte sind hierzulande für Gold 333, 375, 585 und 750. Silberschmuck trägt unter anderem Punzen von 800 bis 950, Platin 950. Übrigens gibt es in Deutschland keine zuständigen Stellen zur ständigen Überprüfung von Edelmetallwaren. Diese Prüfungen werden dann eingeleitet, wenn Verstöße zur Anzeige gebracht werden.
  • Möchten Sie Goldschmuck auf seine Echtheit hin prüfen, achten Sie auf entsprechende Anzeichen. Auf echtes Gold verweist ein offizieller Stempel. Mithilfe eines Vergrößerungsglases kann man die Zahlen oft gut erkennen.
  • Bei älteren Stücken leidet die Sichtbarkeit häufig aufgrund einer gewissen Abnutzung. Nichtsdestotrotz besitzen auch Fälschungen oft einen authentisch scheinenden Goldstempel. Dann muss mithilfe der Chemie geprüft werden.

Wird an Abnutzungsstellen ein anderes Metall sichtbar, besitzen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit nur ein vergoldetes Stück.

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