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Bekomme ich Wohngeld, wenn ich arbeite? - Hilfreiche Hinweise zum Wohngeld

Haben Sie Anspruch auf Wohngeld?
Haben Sie Anspruch auf Wohngeld? © danibasel / Pixelio
Eine Berufstätigkeit muss kein Hindernis dafür sein, Anspruch auf Wohngeld zu haben. Sie fragen sich vielleicht: "Bekomme ich Wohngeld, wenn ich arbeite?". Lesen Sie hier hilfreiche Hinweise zum Antrag auf Wohngeld.

Voraussetzungen, um Wohngeld zu bekommen

  • Das Wohngeld gilt als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten. Deshalb müssen Sie sowieso ein gewisses Mindesteinkommen nachweisen, um anspruchsberechtigt zu sein. Damit soll vermieden werden, dass der Wohngeldbetrag für andere Dinge als für Wohnzwecke von Ihnen verwendet wird. 
  • Das vorgeschriebene Mindesteinkommen berechnet sich aus dem Regelsatz zuzüglich Mehrbedarf und Warmmiete - inkl. Heizkosten. Siehe § 20 und 21 des SGB II. Allerdings reicht es aus, wenn Sie arbeiten und damit 80 % des oben beschriebenen Mindesteinkommens verdienen.

Wie hoch ist Ihr erarbeitetes Familieneinkommen?

  • Wenn Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen, dann kommt es bei einer Berechnung des Ihnen zustehenden Betrages darauf an, wie hoch Ihr gesamtes Familieneinkommen ist. Die Einkommen aller bei Ihnen im Haushalt wohnenden Familienmitglieder werden berücksichtigt.
  • Dieses Gesamteinkommen dient als Grundlage dafür, ob und wie hoch das Wohngeld ist, das Ihnen zusteht. Dabei werden die Einkommenssummen mit den Höchstsätzen verglichen, die zu bezuschussen sind. Danach wird darüber entschieden, ob Sie als Antragsteller Wohngeld und in welcher Höhe bekommen, auch wenn Sie arbeiten und Geld verdienen.
  • Die Wohngeldstelle zählt zu Ihrem Jahreseinkommen alle Einkünfte aller sieben Einkunftsarten die Sie voraussichtlich ab Antragstellung im Laufe des Jahres einnehmen werden. Meist werden Sie die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor Ihrem Wohngeldantrag offen legen.
  • Wenn Sie die Höchstsätze des Wohngeldgesetzes für das Gesamteinkommen nicht überschritten haben, steht Ihnen Wohngeld zu. Es werden auch steuerfreie Einnahmen berücksichtigt.

Was können Sie einkommensmindernd geltend machen?

  • Es können bei der Berechnung Ihres Einkommens allerdings gesonderte Abzugs- und Freibeträge sowie an Sie gezahltes Kindergeld unberücksichtigt bleiben. 
  • Außerdem gibt es weitere Abzüge bei Ihrem zu berechnenden Einkommen. Es werden generell pauschal 6 Prozent bei jeder Wohngeldberechnung abgezogen. Weitere Abzüge in Höhe von 10 oder sogar 20 Prozent gibt es, wenn einzelne Familienmitglieder in Ihrem Haushalt Einkommenssteuer bezahlen und auch bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Auch Ihre Lebensversicherungsbeiträge werden pauschal mit 10 Prozent angerechnet. 
  • Wenn Sie arbeiten, können Sie als Berufstätige Werbungskosten vom Einkommen abziehen. Dies sind Beträge zu Berufsständen, Ihre persönlichen Mehraufwendungen bei einer beruflich notwenigen doppelten Haushaltsführung sowie Ausgaben für Arbeitsmittel. Hier gibt es aber auch Pauschalen, die ohne Belege gelten. 
  • Außerdem mindern erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten und auch Fahrtkosten zum Arbeitsplatz Ihr Einkommen. 
  • Der Aufwand für Ihre Lebensführung werden als eigene Freibeträge vom Einkommen abgezogen.
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