Auto anmelden - so geht´s
- 26.07.2010 Elke M. Erichsen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)
- gültige Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU) incl. UMA (nicht bei Neukauf)
- elektronische Versicherungsbestätigung (vormals Doppelkarte)
- Kaufvertrag (nicht bei Neukauf)
- Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeuges incl. Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- Gewerbeanmeldung (nur für juristische Personen)
- gültiger Personalausweis
- Vollmacht (falls Sie das Auto nicht selbst anmelden)
- Kennzeichen in doppelter Ausfertigung
- Gebühren (Grundbetrag plus Kosten für Zusatzleistungen)
Ein neues Auto anmelden
- Ermitteln Sie die für Ihren Wohnort zuständige Zulassungsstelle und deren Öffnungszeiten. Gehen Sie möglichst frühzeitig hin und rechnen Sie mit Wartezeiten.
- Nehmen Sie Zulassungsbescheinigung I und II, Ihren gültigen Personalausweis, die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Versicherung (eVB-Nummer) und den ausgefüllten Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs inclusive Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer mit.
- Sie benötigen für die normale Anmeldung ca. 25,- € an Gebühren (sie sind in den Bundesländern nicht einheitlich). Hinzukommen Kosten für die Anfertigung der beiden polizeilichen Kennzeichen (ca. 30,- €) und für ein eventuelles Wunschkennzeichen (ca. 15,- €). Die müssen Sie zwischen Abgabe der Anmeldeunterlagen und Erhalt der Bestätigung der Anmeldung anfertigen lassen.
- Wenn Sie eine Firma oder eine andere Person (gilt auch für Ehepartner) mit der Anmeldung beauftragen, werden zusätzlich eine Vollmacht und der Personalausweis der bevollmächtigten Person benötigt. Als Formular können Sie sich diese Vollmacht unter www.meldebox.de ausdrucken.
- Minderjährige benötigen zur Anmeldung eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise.
- Eine juristische Person (Firma) muss wenigstens die Gewerbeanmeldung vorlegen, gegebenenfalls sogar den Auszug aus dem Handelsregister.
- Ist alles bearbeitet, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück. Ebenso Ihre beiden Kennzeichen. Auf einem ist die aktuelle Prüfplakette aufgeklebt – das müssen Sie hinten am Fahrzeug befestigen.
Anmelden eines Gebrauchtwagens
- Für die Anmeldung eines gebrauchten Autos benötigen Sie zusätzlich zu den Unterlagen für das „Anmelden eines Neufahrzeugs“ folgende Dokumente. Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen inclusive Benachrichtigungskarten für das Finanzamt (Kfz-Steuer) und die Versicherung sowie Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) inclusive UMA (Abgastest).
- Hat das Auto, das Sie gekauft haben, ein für Ihren Wohnort gültiges Kennzeichen, können Sie das übernehmen und müssen kein gesondertes anfertigen lassen. Sie müssen lediglich beide abschrauben und bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Auto anmelden – Sonderfälle
- Haben Sie einen Oldtimer erworben, sind zusätzlich zu den unter „Anmelden eines Gebrauchtfahrzeugs“ genannten Dokumenten ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer erforderlich und für die 07-Nummer ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Zentralregister Flensburg.
- Möchten Sie eine zeitlich begrenzte Zulassung erwirken (z.B. für ein Cabriolet), benötigen Sie ein entsprechendes Saisonkennzeichen.
- Für eine Wiederanmeldung nach Stilllegung gelten die Angaben unter „Anmelden eines Gebrauchtfahrzeugs“.
