Auto anmelden - so geht´s

Ein Auto benötigt zwei Kennzeichen, die Sie bei der Auto-Anmeldung erhalten. Ein Auto benötigt zwei Kennzeichen, die Sie bei der Auto-Anmeldung erhalten.
Es gibt verschiedene Gründe, ein Auto anmelden zu müssen: Sie haben ein Neufahrzeug gekauft, Sie haben einen Gebrauchtwagen erworben, Sie sind umgezogen und müssen das Auto am neuen Wohnort anmelden, Sie wollen es nach Stilllegung oder wegen eines Saisonkennzeichens wieder anmelden oder es liegt lediglich ein Halterwechsel vor. Bei Neukauf übernimmt das Autohaus in der Regel einen Großteil der Formalitäten für Sie. Es gibt auch Firmen, die das gegen Entgelt für Sie erledigen. Wollen Sie allerdings Geld sparen, dann machen Sie sich selbst die Mühe und arbeiten eine Checkliste ab, um Ihr Auto anzumelden.
Elke M. Erichsen
26.07.2010 Elke M. Erichsen
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)
  • gültige Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU) incl. UMA (nicht bei Neukauf)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (vormals Doppelkarte)
  • Kaufvertrag (nicht bei Neukauf)
  • Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeuges incl. Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Gewerbeanmeldung (nur für juristische Personen)
  • gültiger Personalausweis
  • Vollmacht (falls Sie das Auto nicht selbst anmelden)
  • Kennzeichen in doppelter Ausfertigung
  • Gebühren (Grundbetrag plus Kosten für Zusatzleistungen)

Ein neues Auto anmelden

  1. Ermitteln Sie die für Ihren Wohnort zuständige Zulassungsstelle und deren Öffnungszeiten. Gehen Sie möglichst frühzeitig hin und rechnen Sie mit Wartezeiten.
  2. Nehmen Sie Zulassungsbescheinigung I und II, Ihren gültigen Personalausweis,  die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Versicherung (eVB-Nummer) und  den ausgefüllten Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs inclusive Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer mit.
  3. Sie benötigen für die normale Anmeldung ca. 25,- € an Gebühren (sie sind in den Bundesländern nicht einheitlich). Hinzukommen Kosten für die Anfertigung der beiden polizeilichen Kennzeichen  (ca. 30,- €) und für ein eventuelles Wunschkennzeichen (ca. 15,- €). Die müssen Sie zwischen Abgabe der Anmeldeunterlagen und Erhalt der Bestätigung der Anmeldung anfertigen lassen.
  4. Wenn Sie eine Firma oder eine andere Person (gilt auch für Ehepartner) mit der Anmeldung beauftragen, werden zusätzlich eine Vollmacht und der Personalausweis der bevollmächtigten Person benötigt. Als Formular können Sie sich diese Vollmacht unter www.meldebox.de ausdrucken.
  5. Minderjährige benötigen zur Anmeldung eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise.
  6. Eine juristische Person (Firma) muss wenigstens die Gewerbeanmeldung vorlegen, gegebenenfalls sogar den Auszug aus dem Handelsregister.
  7. Ist alles bearbeitet, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück. Ebenso Ihre beiden Kennzeichen. Auf einem ist die aktuelle Prüfplakette aufgeklebt – das müssen Sie hinten am Fahrzeug befestigen.

Anmelden eines Gebrauchtwagens

  • Für die Anmeldung eines gebrauchten Autos benötigen Sie zusätzlich zu den Unterlagen für das  „Anmelden eines Neufahrzeugs“ folgende Dokumente. Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen inclusive Benachrichtigungskarten für das Finanzamt (Kfz-Steuer) und die Versicherung sowie Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) inclusive UMA (Abgastest).
  • Hat das Auto, das Sie gekauft haben, ein für Ihren Wohnort gültiges Kennzeichen, können Sie das übernehmen und müssen kein gesondertes anfertigen lassen. Sie müssen lediglich beide abschrauben und bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Auto anmelden – Sonderfälle

  1. Haben Sie einen Oldtimer erworben,  sind zusätzlich zu den unter „Anmelden eines Gebrauchtfahrzeugs“ genannten Dokumenten ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer erforderlich und für die 07-Nummer ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Zentralregister Flensburg.
  2. Möchten Sie eine zeitlich begrenzte Zulassung erwirken (z.B. für ein Cabriolet), benötigen Sie ein entsprechendes Saisonkennzeichen.
  3. Für eine Wiederanmeldung nach Stilllegung gelten die Angaben unter „Anmelden eines Gebrauchtfahrzeugs“.
Diese Anleitung
Leser-Tipps (3) Ihren Tipp zur Anleitung schreiben
  • F. Cichon | 10.11.2010, 07:11

    ..... oder einfach www.tuv.com/diezulasser

  • gastautor | 15.06.2011, 14:29

    oder genauso einfach http://www.kroschke.de/privatkunden/service-und-produkte/kfz-zulassung-oder-ummeldung.html sogar mit Wunschkennzeichenfinder!

  • susu79 | 02.08.2011, 10:51

    Du brauchst folgendes, um das Auto anzumelden: -KFZ-Brief des Autos (bzw Zulassungsbescheinigung Teil 2) -Personalausweis -Doppelkarte der Versicherung -HU und AU Bescheinigung. -GELD -Je nach Bundesland auch noch eine EC-Karte (wegen Abbuchung der KFZ-Steuern) Wenn das Auto bereits in deinem Zulassungsbezirk zugelassen war, die Kennzeichen All das nimmst du mit zum Straßenverkehrsamt. Dort ziehst du eine Nummer und wartest, bis du an der Reihe bist

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