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Antrag auf Sorgerecht stellen - so machen Sie es richtig

Nach einer Trennung kann ein Antrag auf Sorgerecht nötig werden.
Nach einer Trennung kann ein Antrag auf Sorgerecht nötig werden.
Eine Scheidung ist sowohl emotional wie auch finanziell keine einfache Sache, vor allem wenn Kinder involviert sind. Besonders schlimm ist es für die Kinder, wenn sich die Eltern nach der Trennung nicht einig sind, was die Erziehung ihrer Kinder betrifft. Dann sollten Sie einen Antrag auf Sorgerecht stellen. Dies ist meist ein schwieriger und langwieriger Prozess und sollte gut durchdacht werden.

Die elterliche Sorge umfasst alle rechtlichen Beziehungen zwischen Elternteilen und ihren Kindern. Dies beinhaltet alle Rechte und Pflichten, die mit der Erziehung und Pflege von Kindern einhergehen. Das Sorgerecht wird nach einer Trennung bzw. Scheidung in der Regel von beiden Elternteilen ausgeübt. Sind Sie sich mit dem anderen Elternteil darüber einig, dass nur Einer von Ihnen die elterliche Sorge für Ihr gemeinsames Kind ausübt, ist es relativ einfach, das Sorgerecht übertragen zu bekommen.

Sich das Sorgerecht teilen

  • Das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter müssen Sie seit der Reformierung des Kindschaftsrechts 1998 nicht beantragen. Es ist der Regelfall, dass Sie als Eltern nach der Trennung bzw. Scheidung das Sorgerecht für Ihre Kinder gemeinsam ausüben. Das Gesetz geht davon aus, dass Sie Partner- und Elternebene trennen können.
  • Im August 2010 wurde vom Bundesverfassungsgericht die bis dahin bestehende Regelung für nicht verheiratete Eltern gekippt und für verfassungswidrig erklärt. Bis zu diesem Zeitpunkt übten die Mütter von nichtehelichen Kindern das Sorgerecht allein aus. Seither besteht die Möglichkeit für nichteheliche Väter, das gemeinsame – in Einzelfällen sogar das alleinige Sorgerecht – auch gegen den Willen der Mutter übertragen zu bekommen. Voraussetzungen hierfür sind lediglich, dass Sie die Vaterschaft anerkannt haben und die Sorgerechtsentscheidung dem Wohl des Kindes dient.
  • Unstrittig ist, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den größeren Einfluss auf die Erziehung ausüben kann. Belange des alltäglichen Lebens können Sie allein entscheiden, wie z.B. Frisur des Kindes, wie lange das Kind abends aufbleiben darf etc.
  • Bei schwerwiegenden Entscheidungen wie z.B. Konfession, Schulwahl, Wohnsitzwechsel, Aufenthaltswechsel, Verwaltung des Vermögens etc. müssen Sie als Eltern gemeinsam eine Entscheidung treffen.

Antrag auf alleiniges Sorgerecht bei Einigkeit der Eltern

  • Sind Sie sich als Eltern einig, dass Sie das Sorgerecht nicht gemeinsam ausüben möchten, müssen Sie trotzdem einen Antrag auf Sorgerecht stellen. Hierfür genügt es, einen formlosen Antrag an das zuständige Familiengericht zu schicken.
  • Sie sollten darauf verweisen, dass der andere Elternteil hiermit einverstanden ist.
  • Beim gemeinsamen Gerichtstermin müssen Sie dann beide nur dieser Regelung zustimmen.

Antrag auf alleiniges Sorgerecht im Streitfall

  • Ist ein Elternteil nicht damit einverstanden, dass das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder gemeinschaftlich ausgeübt wird, ist es notwendig, einen Antrag beim Familiengericht auf die Übertragung des Sorgerechts zu stellen.
  • Hier sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten und sich individuell beraten lassen.
  • Ein Familienrechtsanwalt  kann Ihnen auch bei der Begründung des Sorgerechtsantrages behilflich sein. Eine ausreichende Begründung ist das A und O bei einem Antrag auf Sorgerecht.
  • Einfach ist es nicht, das alleinige Sorgerecht übertragen zu bekommen. Hier müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, um das Familiengericht zu überzeugen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder beide Eltern benötigen, um sich gut entwickeln zu können.
  • Streitigkeiten der Eltern haben nichts mit dem Kind zu tun. Daher kann es nicht sein, dass Kinder einen Elternteil aufgrund verletzter Eitelkeiten entzogen bekommen.
  • Vor Gericht muss plausibel dargelegt werden, warum die angestrebte Entscheidung für das Wohl des Kindes das Beste sein soll. Hier sollten Sie Schuldzuweisungen dem anderen Elternteil gegenüber vermeiden.
  • In der Regel wird das Familiengericht das Jugendamt mit in die Entscheidung einbeziehen.
  • Sollte das Gericht allein zu keiner Entscheidung kommen können, kann es sein, dass Ihr Kind vom Familienrichter gehört wird. Dieser Kindeswille wird je nach Alter des Kindes mehr oder weniger stark mit in die Entscheidung des Gerichts einfließen.
  • In schwerwiegenden Fällen wird das Familiengericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens anordnen.
  • Allerdings ist allen Eltern zu empfehlen, das alleinige Sorgerecht nicht nur aus persönlicher
    Verletzung heraus anzustreben, sondern auch das Interesse und die Entwicklung des Kindes im Blick zu behalten. Kinder lieben in der Regel beide Eltern und fühlen sich auch zu beiden hingezogen.
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