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Alleiniges Sorgerecht als Mutter - so begründen Sie Ihren Antrag

Das Kindeswohl bestimmt das Sorgerecht.
Das Kindeswohl bestimmt das Sorgerecht.
Das gemeinsame Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder ist bei verheirateten Ehepaaren die Regel. Mit der Trennung wird alles anders. Dann können Sie als Mutter auch ein alleiniges Sorgerecht beantragen. Sie sollten dazu die rechtlichen Vorgaben kennen.

Die Kinder verheirateter Eltern stehen unter gemeinsamer elterlicher Sorge. Beide Elternteile sind gleichermaßen berechtigt (§ 1626 BGB).

Auch bei Trennung bleibt gemeinsames Sorgerecht bestehen

  • Trennen Sie sich von Ihrem Ehepartner, verbleibt es zunächst beim gemeinsamen Sorgerecht. Erziehen Sie als Mutter das Kind in Ihrem Haushalt, steht Ihnen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allerdings ein primäres Entscheidungsrecht zu.
  • Ihr von Ihnen getrennt lebender Ehepartner kann sein Sorgerecht nur insoweit ausüben, als es um grundsätzliche Angelegenheiten des Kindeswohls (Auswahl der Schule, Urlaubsfahrt, Umzug in eine andere Stadt) geht.

Beantragen Sie als Mutter die Übertragung

  • Sie können als Mutter (der Vater hat das gleiche Recht) beim Familiengericht beantragen, dass Ihnen ein alleiniges Sorgerecht oder ein Teil der elterlichen Sorge allein übertragen wird (§ 1671 BGB). Voraussetzung ist, dass Sie dauerhaft getrennt voneinander leben. Dazu müssen Sie verschiedene Haushalte unterhalten.
  • Das Familiengericht wird Ihrem Antrag als Mutter auf ein alleiniges Sorgerecht stattgeben, wenn der Vater zustimmt. Allerdings kann das Kind, wenn es älter als 14 Jahre ist, der Übertragung des alleinigen Sorgerechts widersprechen. Dann verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht.

Das Kindeswohl ist alleiniges Kriterium

  • Ihrem Antrag wird ferner stattgegeben, wenn es im Interesse und Wohl des Kindes liegt, dass das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben wird und die Übertragung auf Ihre Person begründet erscheint. Zur Begründung müssen Sie vortragen, warum dies der Fall ist.
  • Sie sollten wissen, dass die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts eher der Ausnahmefall von der Regel des gemeinsamen Sorgerechts ist. In der Person des Vaters müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die es Ihnen bzw. Ihrem Kind unzumutbar machen, dass es unter väterlicher Sorge steht. Beispiele: Vater ist alkohol- oder drogensüchtig, unbekannt verzogen, verleugnet seine Vaterschaft oder ist gewalttätig vor allem gegenüber dem Kind.
  • Das Familiengericht wird in seiner Entscheidung immer das Kindeswohl berücksichtigen, das das Gesetz an die erste Stelle stellt (§ 1697a BGB).

Nichteheliche Lebenspartner haben es leichter

  • Sind Sie nicht miteinander verheiratet, steht Ihnen von Gesetzes wegen ein alleiniges Sorgerecht zu. Sie brauchen dann keinen Antrag auf Übertragung zu stellen.
  • Soll in diesen Fällen ein gemeinsames Sorgerecht begründet werden, muss der Vater eine Sorgeerklärung abgeben oder Sie als die Mutter des Kindes heiraten.
  • Außerdem kann der Vater mit Ihrer Zustimmung beantragen, dass ihm das Familiengericht ein alleiniges Sorgerecht oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt (§ 1672 BGB), wenn es dem Kindeswohl entspricht.
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