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Abstand von Gewächshaus zum Nachbarn - das sollten Sie beachten

Auch für Gewächshäuser gelten Grenzabstände.
Auch für Gewächshäuser gelten Grenzabstände.
Innerhalb der Grenzen Ihres Grundstücks sind Sie zwar Ihr eigener Herr, dennoch sollten Sie die Interessen Ihrer Nachbarn nicht außer Betracht lassen. So muss auch das Gewächshaus einen bestimmten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Planen Sie lieber vorher, als sich nachher zu streiten. Dann klappt's auch mit dem Nachbarn.

Möchten Sie in Ihrem Garten eine bauliche Anlage errichten, kommt es auf den Nutzungszweck an. Auch bei einem einfachen Gewächshaus gelten nachbarrechtliche Vorschriften.

Auch ein Gewächshaus ist eine bauliche Anlage

  • Egal, wie die baulichen Anlagen um Ihr eigenes Grundstück herum aufgestellt sind, achten Sie trotzdem auf den richtigen Abstand zu den Grundstücksgrenzen Ihrer Nachbarn. Nur so vermeiden Sie, dass Sie vielleicht nach Jahren mit einem neuen Eigentümer in der Nachbarschaft Ärger bekommen.
  • Eine pauschale Vorgabe gibt es nicht. Der Grenzabstand für bauliche Anlagen richtet sich nach den Landesbauordnungen der Bundesländer. Diese sind teilweise unterschiedlich und variieren auch von Gemeinde zu Gemeinde.

Regelmäßig beträgt der Abstand 3 m

  • Bevor Sie also beginnen, das Fundament zu betonieren, sind Sie gut beraten, sich bei Ihrem örtlichen Bauamt nach den Gegebenheiten zu erkundigen. Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite. Verlassen Sie sich keinesfalls darauf, was der Nachbar von gegenüber behauptet.
  • In der Regel ist es so, dass ein Gewächshaus unabhängig von seiner Größe bauanzeigepflichtig ist. Zumindest gilt dies bis Grundflächen von bis zu 4 qm² und einer Firsthöhe von bis zu 2 m. Sie müssen Ihr Vorhaben dann lediglich anzeigen, ohne dass es aber genehmigt werden muss.
  • Außerdem sind meist maximale Größen vorgegeben. So erlaubt beispielsweise die Landesbauordnung Baden-Württemberg den Bau eines Gewächshauses mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 qm².
  • Ferner müssen Sie auf den Abstand zur Grundstücksgrenze Ihres Nachbarn achten. Regelmäßig beträgt der Abstand 3 m zur Grundstücksgrenze.

Verhandeln Sie mit Ihrem Nachbarn eine Sonderregelung

  • Ist Ihr Grundstück klein und sind Sie auf eine nähere Grenzbebauung angewiesen, sollten Sie mit dem Nachbarn sprechen, seine Zustimmung möglichst schriftlich dokumentieren und/oder eine Ausnahmegenehmigung herbeiführen. Dabei kommt es immer auf die örtlichen Verhältnisse an, insbesondere darauf, wie sich das Gewächshaus auf das Nachbargrundstück in Bezug auf Licht und Optik auswirkt.
  • Es dürfte klar sein, dass sich in Ihrer Baulichkeit keine Aufenthaltsräume befinden. Dann gelten völlig andere, vor allem strengere Vorschriften.
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