Was Sie benötigen:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Meldebestätigung Hauptwohnsitz
Bei welchem Ihrer Wohnsitze es sich um den Erst- bzw. Zweitwohnsitz handelt, hängt davon ab, wie lange Sie sich wo aufhalten. Ihr Erstwohnsitz ist immer der, den Sie vorwiegend nutzen, wo sich also beispielsweise Ihre Familie aufhält.
Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzeigen
- Im Personalausweis wird immer der Erstwohnsitz eingetragen. Daneben können Sie jedoch mit mehreren Zweitwohnsitzen amtlich registriert werden.
- Sie benötigen zur Anmeldung eines Zweitwohnsitzes Ihren Personalausweis und die Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes.
- Den Zweitwohnsitz können Sie auch im Einwohnermeldeamt des Erstwohnsitzes eintragen lassen.
- Die benötigten Formulare liegen beim Einwohnermeldeamt kostenlos aus. An den sogenannten Ämtertagen müssen Sie dort mit langen Wartezeiten rechnen. Nicht jedoch, wenn Sie kurz nach Beginn der Öffnungszeit erscheinen, denn die Öffnungszeiten am Vormittag sind naturgemäß weniger gut besucht, da die meisten Menschen zu dieser Zeit arbeiten.
- Eine Anmeldung des Zweitwohnsitzes ist unter Umständen auch per Post möglich. Informieren Sie sich darüber auf der Homepage des zuständigen Einwohnermeldeamtes. Sie müssen dann das entsprechende Formular selbst ausdrucken und ausgefüllt an die Behörde schicken. Legen Sie auch gleich eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
Das Studentenleben beginnt und Sie ziehen in ein Wohnheim, fahren jedoch am Wochenende regelmäßig …
Wird beim Anmelden Zweitwohnungssteuer fällig?
- In manchen Bundesländern wird auf Zweitwohnsitze eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Konkrete Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder auf dem Internetportal zweitwohnungssteuer.de.
- Informieren Sie sich, bevor Sie einen Zweitwohnsitz anmelden, über die zu erwartende Steuerbelastung.
- Selbst Dauercamper können von der Zweitwohnungssteuer betroffen sein. Die Steuersätze sind dabei regional sehr unterschiedlich, genauso wie ihre Berechnung.
Die Meldepflicht wird durch die Bundesländer unterschiedlich geregelt, deshalb unterscheiden sich auch die geltenden Meldefristen. Wer sich zu spät ummeldet, kann mit einem Bußgeld belegt werden, allerdings lässt sich vonseiten der Meldestelle nur schwer nachweisen, wann der Umzug tatsächlich stattfand.
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