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"Wo bekomme ich rote Kennzeichen?" - Informationen zu Überführungskennzeichen

Zum Überführen von Fahrzeugen benötigen Sie spezielle Kennzeichen.
Zum Überführen von Fahrzeugen benötigen Sie spezielle Kennzeichen.
Rote Kennzeichen werden in der Regel für Probefahrten, Prüfungsfahrten oder Überführungen von Fahrzeugen benötigt. Kfz-Betriebe und -Händler bekommen die Schilder, nach einer Überprüfung, von der Zulassungsstelle.

Rote Kennzeichen für Kfz-Händler und -Betriebe

Kfz-Händler, -Betriebe und -Werkstätten erhalten die sogenannten roten Kennzeichen auf Antrag von der Zulassungsstelle. Nach Eingang des Antrags wird die Zuverlässigkeit der entsprechenden Firma überprüft. Erst wenn ein positives Prüfungsergebnis vorliegt, erhält der Betrieb die gewünschten Kennzeichen. Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf den Erhalt.

  • Rote Kennzeichen bekommen Firmen in der Kfz-Branche nach Zuverlässigkeitsprüfung von der Zulassungsstelle. Nach Zuteilung dürfen die Schilder ausschließlich zur Nutzung betrieblicher Zwecke eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten.
  • Als Privatperson bekommen Sie diese Schilder nicht. Sie können jedoch bei der Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten beantragen. Damit können Sie dann auch problemlos ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen.
  • Sie dürfen diese Schilder verwenden, um damit Fahrzeuge zu überführen, Fahrzeuge vom Kaufort abzuholen, Probefahrten zu machen oder zum TÜV zu fahren.

Autoschilder für Überführungsfahrten

  • Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie bei jeder Zulassungsstelle, sodass Sie diese entweder an Ihrem Wohnort oder auch am Kaufort des Fahrzeugs beantragen können.
  • Dafür benötigen Sie allerdings eine elektronische Versicherungsbestätigung von Ihrem Versicherer. Mit dieser Bescheinigung beantragen Sie dann direkt bei der Zulassungsstelle die benötigten Schilder.
  • Im Anschluss wird Ihnen das Kennzeichen ausgestellt.
  • Beachten Sie, dass Kurzzeitkennzeichen nur 5 Tage gültig sind.
  • Es sind darauf das Ablaufdatum der Frist sowie der Tag, der Monat und das Jahr vermerkt.
  • Nach Ablauf der Frist können Sie die Schilder entsorgen, denn sie müssen nicht wieder abgegeben werden.

Rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie bei der Zulassungsstelle. Bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen sind Sie nicht an Ihren Wohnort und somit auch nicht an Ihre zuständige Zulassungsstelle gebunden. Daher können Sie sie auch bei der Zulassungsstelle am Kaufort beantragen.

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