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Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid nach Blitzen zugestellt wird? - Wissenswertes zum Verfahren

Verkehrsverstöße führen zum Bußgeldbescheid.
Verkehrsverstöße führen zum Bußgeldbescheid.
Blitzen geht schnell. Der Bußgeldbescheid dauert hingegen länger. Wie lange, hängt von einigen Faktoren ab, von denen einer zugunsten des Verkehrssünders ausfallen kann.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ist sehr formell geprägt. Schließlich geht es um das wichtigste Papier des alltäglichen Lebens, nämlich um des Autofahrers Führerschein.

Bußgeldbescheid setzt Sachverhaltsaufklärung voraus

  • Die Verwaltungsbehörde darf einen Bußgeldbescheid erst dann erlassen, wenn sie den Sachverhalt hinreichend aufgeklärt hat. Dazu gehört, dass der betroffene Verkehrssünder gehört wurde.
  • Keinesfalls darf der Bescheid einfach nur "auf Verdacht"  ergehen. In der Folge werden viele solcher Verfahren gerichtlich nach Einspruchseinlegung eingestellt. Sie bieten keine Grundlage für einen sicheren Tatnachweis.

Nach dem Blitzen muss der Fahrer ermittelt werden

  • Wie lange es dauert, bis der Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid im Briefkasten hat, hängt von unterschiedlichen Gegebenheiten ab. Eine ist der Verwaltungsaufwand der Behörde. Häufiges Blitzen führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, der erst abgearbeitet werden muss.
  • Entscheidender Aspekt für die Verwaltungsbehörde ist die Verjährung. Die Verjährung beginnt, sobald der Verkehrsverstoß beendet ist. Für Verkehrssachen bestimmt § 26 III StVG  eine Verjährungsfrist von 3 Monaten. In dieser Zeit muss die Verwaltungsbehörde den verantwortlichen Fahrer ermittelt haben.

Dauert die Fahrerermittlung zu lange, droht Verjährung

  • Im Allgemeinen dürfte ein Bußgeldbescheid durchschnittlich ca. 4 - 8 Wochen nach dem Blitzen ergehen. Die Behörde ist bestrebt, den Eintritt der Verjährung zu verhindern.
  • Voraussetzung ist, dass der Fahrer anhand des Verkehrsüberwachungsfotos eindeutig identifiziert werden kann. Trägt dieser an Fastnacht eine Pappnase oder sitzt ein Schäferhund am Steuer (diesen Fall hat's gegeben!), hat die Behörde ein Problem. Um den Fahrer irgendwie zu identifizieren, wird regelmäßig die Polizei beauftragt, die den Halter zuhause aufsucht und versucht festzustellen, wer gefahren ist.
  • Die Verwaltungsbehörde hat verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung zu unterbrechen. Eine solche Unterbrechungshandlung kann in der Vernehmung des Verkehrssünders bestehen oder in der Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist.
  • Auch die Versendung eines Anhörungsbogens wirkt verjährungsunterbrechend. Allerdings unterbricht die Versendung des Anhörungsbogens an den Halter des Fahrzeugs nicht die Verjährung gegenüber der Person, die tatsächlich gefahren ist.
  • Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, kommt eine Verantwortung des Halters in Betracht, die in besonderen Fällen zu einer Fahrtenbuchauflage führen kann.
  • In der Praxis tritt die Verjährung meist dann ein, wenn die Verwaltungsbehörde die Akte nachlässig bearbeitet hat oder den Halter nicht ausfindig machen kann.
  • Erhält der Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid, kann er diesen akzeptieren oder Einspruch einlegen. Dann wird das Verfahren vor dem Verkehrsrichter verhandelt. Wie lange es dauert, bis das Verfahren abgeschlossen werden kann, hängt von der Verteidigungsintensität des Betroffenen ab.
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