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Wasserschaden der Versicherung melden - so geht's

Bei Wasserschäden sollten Sie schnellstens die Versicherung einschalten.
Bei Wasserschäden sollten Sie schnellstens die Versicherung einschalten.
Schon seit dem fließendes Wasser in fast allen Haushalten zu finden ist, besteht die Gefahr eines Wasserschadens. Ob durch Rohrbruch oder das Überlaufen einer Badewanne, teuer wird so ein Wasserschaden fast immer. Wenn es Sie erwischt hat, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung in Kenntnis setzen.

Was Sie benötigen:

  • Fotoapparat oder Kamera
  • Hausratversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Bestandsaufnahme der vom Wasserschaden betroffenen Gegenstände

  • Nachdem Sie die Ursache für Ihren Wasserschaden erkannt und erst einmal abgestellt haben, sollten Sie sich über das Ausmaß Ihres Schadens ein Bild machen. In vielen Haushalten findet sich heute eine Digitalkamera oder noch besser eine Videokamera. In der Not kann es auch die Handykamera sein. Sollte sich nichts von beidem in Ihrem Besitz befinden, versuchen Sie sich ein Gerät von Freunden zu leihen.
  • Gute Bilder oder ein kleines Video können sich später einmal als sehr nützlich erweisen, wenn es um die Schadensregulierung mit Ihrer Versicherung geht. Jeder vom Wasserschaden betroffene Gegenstand oder Raum sollte aus mehreren Perspektiven fotografiert oder gefilmt werden.
  • Machen Sie eine Liste für die Versicherung und schreiben Sie auch direkt auf, wie es Ihrer Meinung nach zu dem Wasserschaden gekommen ist. Nachdem Sie diese Punkte erledigt haben, sollten Sie schnellstmöglich mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen und den Wasserschaden melden.

Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung

  • Rufen Sie Ihren Versicherungsvertreter an und melden Sie den Wasserschaden. Je nach Örtlichkeit würde es Sinn machen, wenn sie den Versicherungsvertreter aufsuchen und eine Schadensmeldung mit ihm zusammen aufsetzen. Wenn dass nicht geht, müssen Sie warten, bis die Versicherung Ihnen das Formular zur Schadensmeldung zusendet.
  • In dem Formular werden Sie gebeten alle Gegenstände aufzulisten, die durch den Wasserschaden beschädigt wurden. Die Versicherung möchte auch gerne, die original Rechnungen für die beschädigten Gegenstände sehen. Soweit noch vorhanden sollten  Rechnungskopien beigelegt werden. Für die Gegenstände, für die keine Rechnungen mehr vorhanden sind, wird die Versicherung den Zeitwert ermitteln.
  • Wenn das Formular komplett ausgefüllt wurde, sollte sie als Anlage nicht nur Ihre Rechnungskopien, sondern auch Bilder des Schadens oder gegebenen Falls eine CD oder DVD mit einem kleinen Film beilegen.
  • Die Versicherung fragt in dem Formular nach dem Grund des Schadens. Bei einem Rohrbruch kann dies allerdings nur ein Fachmann beantworten. Sollte ein Handwerker vor Ort gewesen sein, vergessen Sie nicht sich einen Kostenvoranschlag geben zu lassen. Wenn der Handwerker den Schaden bereits komplett beseitigt hat, nicht vergessen eine Kopie der Rechnung, dem Schreiben an die Versicherung, beizulegen. In vielen Fällen treten auch die Handwerker direkt mit den Versicherungsgesellschaften in Kontakt.
  • Bei großen Schäden wird die Versicherung einen Gutachter schicken, der den Schaden aufnimmt und bewertet. Zeigen Sie dem Gutachter alles, wirklich alles, denn er kann nur bewerten, was er auch gesehen hat. Wenn alle Einzelheiten geklärt sind, müssen Sie anschließend nur noch warten, bis sich die Versicherung bei Ihnen wegen der Schadensregulierung meldet.
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