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Vorzeitige Auszahlung der Direktversicherung - so geht's

Private Altersvorsorge kann sich lohnen.
Private Altersvorsorge kann sich lohnen.
Der Staat fordert seit Jahren von seinen Bürgern, dass sie zusätzlich zur gesetzlichen noch privat Altersvorsorge betreiben. Für Arbeitnehmer gibt es abhängig von der Betriebsgröße unterschiedliche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Neben den betrieblichen Pensionskassen ist die Direktversicherung eine dieser möglichen Absicherungsvarianten. Die Kündigung und Auszahlung regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Eine vorzeitige Auszahlung von Leistungen (Rückkaufswert) bei einer Vertragskündigung von Direktversicherungen ist nicht vorgesehen.

Eine Direktversicherung ist ein bestimmter Lebensversicherungsvertrag. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer für Sie als Arbeitnehmer und Versicherter eine Versicherung ab. Frühestens ab dem 60. Lebensjahr können Sie Leistungen aus der Direktversicherung beanspruchen.

Direktversicherung - Finanzierung durch Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer

  • Die Finanzierung einer Direktversicherung kann sowohl der Arbeitgeber als auch Sie als Arbeitnehmer vollständig oder zu Teilen übernehmen. Bei einer reinen Arbeitgeberfinanzierung spricht man auch von einer echten Direktversicherung.
  • Als Arbeitnehmer finanzieren Sie die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung. Ihr Arbeitgeber behält dabei Ihnen zustehendes Gehalt ein und zahlt in die Versicherung. Im Gegensatz zu einer normalen Lebensversicherung können Sie eine Direktversicherung nicht durch bloße Kündigung vorzeitig beenden.
  • Wechseln Sie einen Betrieb, übernimmt der neue Arbeitgeber als neuer Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag. Auch Sie können als Versicherungsnehmer in den Vertrag eintreten und die Versicherungsbeiträge selbst weiterzahlen.
  • Der Vertrag endet durch Kündigung durch den jeweiligen Versicherungsnehmer (Arbeitgeber oder Sie) oder Fälligkeit. Ihre Direktversicherung kann auch beitragsfrei gestellt werden. Bei einer Beitragsfreistellung verringern sich vertragliche Leistungen. 
  • Eine vorzeitige Auszahlung eingezahlter Beiträge kann unter Umständen der Arbeitgeber erwirken. Vor Erreichen der Unverfallbarkeit und bei Arbeitgebervollfinanzierung kann der Arbeitgeber die Versicherung kündigen und sich den Betrag zur eigenen Verwendung auszahlen lassen. Denn Sie haben in einem solchen Fall außer dem Bezugsrecht keine weiteren Rechte am Vertrag. Erst wenn Sie selbst durch Gehaltsumwandlung Beiträge zahlen, haben Sie mehr Rechte. Ihr Arbeitgeber muss Sie dann entsprechend beteiligen.

Vorzeitige Auszahlung an Versicherte widerspricht dem Versorgungszweck

  • Da das BetrAVG eine Verfügungsbeschränkung am Deckungskapital vorsieht, können Sie bei einer Kündigung der Direktversicherung keine vorzeitige Auszahlung erhalten.
  • Eine vorzeitige Auszahlung widerspricht nach Meinung des Landgerichts Hamburg (Urteil 30.3.2006) dem Ziel dieser Versicherung, den vorgesehenen Versorgungszweck der Versicherten zu erreichen.
  • Um Ihre finanzielle Absicherung im Alter mit Leistungen einer Direktversicherung zu gewährleisten, darf weder ein Rückkaufswert noch eine Überschussbeteiligung und der Bonus vor den zulässigen Leistungsterminen an Sie ausgezahlt werden. 

Wenn Sie sich zukünftig eine Direktversicherung auszahlen lassen, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten. Sie müssen dabei darauf achten, dass Sie nur für die vom Arbeitgeber getragenen Beitragsteile Krankenversicherungsbeiträge bezahlen müssen.

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