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Voreinander abbiegen - so geht es richtig

Auch bei Ampelregelungen gilt: voreinander abbiegen.
Auch bei Ampelregelungen gilt: voreinander abbiegen. © Rainer_Sturm / Pixelio
Voreinander abbiegen ist eine Regelung aus der Straßenverkehrsordnung § 9. Das muss unter größter Vorsicht und Rücksichtnahme geschehen.

Früher war es tatsächlich einmal so, dass man hintereinander abbiegen musste. Seit vielen Jahren ist aber geregelt, voreinander abzubiegen.

Das sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Abbiegen

  • Im § 9 der Straßenverkehrsordnung sind das Abbiegen, das Wenden und das Rückwärtsfahren geregelt. Hier ist unter anderem beschrieben, dass das Abbiegen rechtzeitig und deutlich anzuzeigen ist, sich rechtzeitig und weit genug (sofern das möglich ist) einzuordnen und dann vorsichtig und unter Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer abzubiegen.
  • Ebenfalls sind die Regeln beim Linksabbiegen beschrieben, wem Sie bei entgegenkommendem Verkehr die Vorfahrt gewähren müssen und wie Sie sich verhalten, wenn Sie selbst und der Gegenverkehr gleichzeitig links abbiegen wollen. Das ist nämlich diese Situation, die das voreinander Abbiegen notwendig macht.
  • Der Absatz 4 besagt dazu, dass Fahrzeugführer, die sich entgegen kommen und beide nach links abbiegen wollen, voreinander abbiegen müssen. Es sei denn, die Verkehrssituation oder die Gestaltung der Kreuzung lassen ein Abbiegen erst zu, nachdem beide aneinander vorbei gefahren sind.

So biegen Sie richtig voreinander ab

  1. Zeigen Sie rechtzeitig und deutlich an, dass Sie links abbiegen wollen. Ordnen Sie sich, wenn möglich, weit genug nach links ein. Ist eine Abbiegespur vorhanden, müssen Sie diese nutzen.
  2. Biegen Sie unter Rücksicht auf den übrigen Verkehr vorsichtig voreinander ab. Nehmen Sie Blickkontakt mit dem entgegenkommenden Fahrzeugführer auf, das schafft noch mehr Sicherheit.
  3. Vergessen Sie nicht, entgegenkommende Radfahrer zu beachten und achten Sie auf Fußgänger, die die Straßen überqueren.
  4. Beim Abbiegen in Einfahrten oder Grundstücke müssen Sie natürlich auch auf die Fußgänger und Radfahrer achten.
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