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Versicherungsmakler und sein Gehalt - Wissenswertes zu den Verdienstmöglichkeiten

Als Versicherungsmakler arbeiten Sie ohne Agenturvertrag.
Als Versicherungsmakler arbeiten Sie ohne Agenturvertrag.
Im Bereich der Versicherungsbranche sind unterschiedliche Berufsgruppen unterwegs. Dazu gehören unter anderem Versicherungsvertreter, Versicherungsberater und Versicherungsmakler. Das Gehalt ist bei den drei Berufsvertretern sehr unterschiedlich, da es zum einen aus einem Angestelltenverhältnis und zum anderen aus einer selbstständigen Tätigkeit resultieren kann.

Der Gesetzgeber nennt tätige Personen dann Versicherungsmakler, wenn sie gewerbsmäßig selbstständig oder im Auftrag eines Unternehmens Versicherungsverträge vermitteln und abschließen. Der Auftraggeber ist hier weder eine Versicherungsgesellschaft noch ein Versicherungsvertreter. 

Versicherungsmakler - unabhängiger Vermittler von Versicherungsprodukten

  • Als Versicherungsmakler sind Sie unabhängig von Versicherungsunternehmen tätig. Einen Agenturvertrag gibt es nicht. Sie vertreten die Interessen der Versicherungsnehmer. Von diesen erhalten Sie Ihre Makleraufträge, in mündlicher oder schriftlicher Form.
  • Sie dürfen als Versicherungsmakler auch Rechtsberatungen gegen Honorar durchführen. Die Vermittlung von Versicherungen darf dabei nicht das eigentliche Ziel sein.
  • Als Makler sind im DIHK-Register eingetragen. Kunden können Sie bei der IHK unter der Registriernummer oder Ihrem Namen aufrufen und Ihre Zulassung prüfen.

Vergütung (Gehalt, Provision, Courtage) für Versicherungsvermittler

Die Vergütung eines Versicherungsvermittlers kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Angestellte erhalten ein Gehalt, meist eine Kombination von Festgehalt und Provision. Selbstständige Versicherungsvertreter bestreiten Ihren Lebensunterhalt mit Provisionen und Folgeprovisionen. Versicherungsberater nehmen ein Honorar ein. 

  • Das Gehalt des Versicherungsmaklers nennt sich Courtage. Als Makler vereinbaren Sie mit der Versicherungsgesellschaft eine Courtagezusage, eine Provisionsvereinbarung schließen Sie nicht ab.
  • Die Courtagezusage erstreckt sich auf eine Abschlusscourtage (zum Beispiel im Bereich Lebens- und Rentenversicherung) und einer Bestandscourtage (im Sachversicherungsbereich). Die Courtage erhalten Sie vom Versicherer nach Inkrafttreten des jeweiligen Vertrages. In der Versicherungsprämie Ihrer Mandanten ist die Vergütung bereits eingepreist. 
  • Die Höhe der Courtage ist daher dem Versicherungsnehmer meist nicht bekannt. Es sei denn, er befragt den Versicherer gezielt danach. Bei Lebensversicherungen und PKV-Verträgen ist der Verdienst hoch.
  • Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung in Höhe von 100.000 Euro bringt bis 3.500 Euro. Bei einer PKV erreicht der Verdienst mehrere Monatsbeiträge. Bei Sachversicherungen sind die Courtagen weitaus niedriger.

Ihr "Gehalt“ als Makler im Bereich Versicherung kann sich je nach Abschluss zwischen 50 und 10.000 Euro im Monat bewegen. Etwa 50.000 Euro sollten es im Jahresdurchschnitt schon sein.

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