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TÜV: Einzelabnahme - so läuft sie ab

Seit Januar 2010 gibt es beim TÜV nur noch die HU-Plakette.
Seit Januar 2010 gibt es beim TÜV nur noch die HU-Plakette.
Große bauliche Veränderungen an Ihrem Fahrzeug sowie der Anbau von Teilen ohne ABE müssen dem TÜV oder der DEKRA vorgeführt werden. Diese führen dann eine Einzelabnahme durch. Wie diese abläuft und wie viel Zeit Sie miteinplanen müssen, erfahren Sie hier.

Einen Termin beim TÜV machen

  • Für eine Einzelabnahme sollten Sie beim TÜV einen Termin machen, alternativ bei der DEKRA. Erklären Sie kurz, was Sie an Ihrem Wagen verändert haben, damit die TÜV-Mitarbeiter eine ungefähre Vorstellung dessen haben, was begutachtet werden muss.
  • Sammeln Sie alle Unterlagen zusammen, welche Sie über verbaute Teile haben. Je mehr Teile mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) an Ihrem Wagen sind, desto kürzer und billiger wird die Einzelabnahme.

So läuft die Einzelabnahme

  • Seien Sie zeitig vor Ort und melden Sie sich an. Die Mitarbeiter werden Ihnen einen Platz für die Einzelabnahme zuweisen. Bringen Sie auf jeden Fall etwas Zeit mit, rechnen Sie unter Umständen mit 2-3 Stunden.
  • Erklären Sie dem Prüfer, was Sie alles verändert haben und welche Teile eine ABE besitzen. Der Prüfer wird dann die Teile sowie die Qualität der Montage begutachten. Denken Sie daran, dass sicherheitsrelevante Bauteile sowie Teile, die dem Fußgängerschutz dienen, besonders kritisch beäugt werden.
  • Bleiben Sie die ganze Zeit der Einzelabnahme bei Ihrem Fahrzeug, damit Sie dem TÜV-Prüfer Rede und Antwort stehen können. Dieser wird Ihnen sicherlich die ein oder andere Frage zu den baulichen Veränderungen stellen.
  • Wenn seitens des Prüfers keine Beanstandungen bestehen, dann wird Ihr Fahrzeug noch den normalen Check durchlaufen (Bremsen, Licht etc.). Sollte der Check keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit aufweisen, dann bekommen Sie Ihre Plakette.

Das wird auf keinen Fall eingetragen

  • Eine Unterbodenbeleuchtung ist in Deutschland nicht erlaubt, ebenso alle farblichen Veränderungen an der Fahrzeugbeleuchtung.
  • Ein hydraulisches Fahrwerk, wie es sogenannte "Lowrider" besitzen, ist in Deutschland ebenfalls nicht innerhalb der StVO gestattet.
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