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Stromzähler eichen lassen - so geht's

Stromzähler arbeiten fast immer genau.
Stromzähler arbeiten fast immer genau. © ro18ger / Pixelio
Bei den Kaltmieten werden Sie mit moderaten Steigerungen konfrontiert. Anders sieht das bei den schnell teurer werdenden Betriebskosten aus. Sie werden nicht selten zum ausgiebigen Sparen gezwungen. Sparen Sie tatsächlich beim Verbrauch und die Rechnungen verringern sich nicht wesentlich, müssen Sie gegebenenfalls die entsprechenden Zähler bei Wärme, Gas, Wasser oder Strom prüfen. Unter Umständen müssen Sie bei einer zu hohen Stromrechnung den Stromzähler eichen lassen.

Es ist zwar nur von geringer Wahrscheinlichkeit, doch Zähler können im Laufe der Zeit defekt sein oder ungenau arbeiten. Geregelt sind das Wie des Funktionierens und das Wann des Kontrollierens. Durch das Eichen der Geräte wird für eine bestimmte Zeit ein Funktionieren bestätigt.

Stromzähler nach gesetzlichen Regelungen eichen

  • Für zahlreiche Arten von Messgeräten und deren Verwendung gilt die Eichpflicht. Die Pflicht erstreckt sich auf Messgeräte, die bei Ihnen dazu dienen, nach Verbrauch abzurechnen. Geeichte Geräte schreibt der Gesetzgeber für die Ablesung des Verbrauchs von Energie oder Wasser vor, auf deren Grundlage Sie Abrechnungen erhalten und bezahlen müssen.
  • Betroffen ist unter anderem das vertragliche Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, Kleingartenverein und Mitgliedern, Wohnungseigentümern und deren Gemeinschaft oder Campingplatzverwaltung und Gästen.
  • Wer Ihnen und anderen Dritten aufgrund der Nutzung ungeeichter Geräte falsche Abrechnungen ausschreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Von der Eichpflicht bleibt lediglich das selbst genutzte Haus verschont.
  • Das vom Gesetzgeber erlassene Eichgesetz sieht vor, dass alle Zähler nach Ablauf einer bestimmten Frist nachgeeicht werden müssen. Für einen Kaltwasserzähler in Ihrer Wohnung beträgt diese Frist sechs Jahre. Wärme- und Warmwasserzähler müssen alle fünf Jahre nachgeeicht werden. Bei einem Stromzähler hängt die Frist von der Bauart ab. Elektronische Zähler dürfen bis zu acht Jahre ohne Nacheichen betrieben werden. Zähler mit Läuferscheibe werden erst nach 16 Jahren zum Nacheichen fällig. Weitere fünf Jahre Verlängerung können sich aus einem Stichprobenverfahren ergeben.

Nach Fristablauf - Zähler beim Eichamt nacheichen oder erneuern

  • Auf Ihrem Stromzähler zeigt Ihnen die Geräteplombe oder Klebemarke an, wann das Gerät letztmalig geeicht wurde. Außerdem steht der Fristablauf darauf. Nach Ablauf der Frist muss der Zählerinhaber (Stromanbieter beziehungsweise Grundversorger) das Gerät nacheichen. Sie werden keinen der Prüfer Ihres zuständigen Eichamtes in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus bekommen. Alle zugelassenen Prüfstellen eichen Ihre Zähler an deren Betriebsstandort.
  • Möchten Sie einen Strom- oder auch Gaszähler eichen lassen, müssten Sie in der Theorie die Zähler ausbauen und zum Eichamt oder einem anderen privaten Prüfunternehmen bringen. Dort muss die Überprüfung und Neujustierung erfolgen. Danach muss der Zähler wieder eingebaut werden.
  • Das kostet in etwa 150 Euro. Das müssen Sie auch beispielsweise dann bezahlen, wenn Sie sich mit einem Energieunternehmen streiten und eine Eichung des Zählers herbeiführen. Nur wenn der Zähler nicht in Ordnung ist, übernimmt Ihr Versorger diese Kosten.
  • In einer Mietwohnung wird bei Bedarf beziehungsweise nach Ablauf der Eichfrist gleich ein neuer geeichter Stromzähler installiert. Als Mieter zahlen Sie diesen Aufwand spätestens mit der nächsten Betriebskostenabrechnung.

Melden Sie einen Verstoß gegen das Eichgesetz immer Ihrem zuständigen Eichamt. Das gilt auch, wenn Sie im Supermarkt oder auf einem Markt abgewogene beziehungsweise zu wiegende Lebensmittel einkaufen.

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