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Ist Ihr Stromzähler noch geeicht? - Die Zeit bis zum Ablauf der Gültigkeit feststellen

Hohe Rechnungen sorgen von Zeit zu Zeit für Ärger.
Hohe Rechnungen sorgen von Zeit zu Zeit für Ärger.
Wenn plötzlich die Stromabrechnung nicht mehr zu stimmen scheint, wird nach Ursachen oder gar Schuldigen gesucht. Nicht selten kommt hier der Stromzähler in Verdacht und wird misstrauisch beäugt. Wann es eigentlich an der Zeit wäre, dass dieser unter Umständen neu geeicht werden müsste, können Sie auf einfache Weise selbst feststellen.

Wie lange ein Stromzähler als geeicht gilt, ist nicht allein von dessen Betriebsdauer abhängig

  • Eigentlich rückt der Stromzähler eines Haushaltes nur einmal im Jahr in den Mittelpunkt, eben dann, wenn es darum geht, dem Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens die Gelegenheit zu bieten, diesen abzulesen. Wurde Ihr Verbrauch des vergangenen Jahres dokumentiert und Ihnen Ihre Jahresendabrechnung zugestellt, kommt es manchmal zu argen Überraschungen.
  • Können Ihrer Ansicht nach die nun ersichtlichen Zahlen nicht Ihren Verbrauch widerspiegeln, so stellt sich Ihnen vielleicht die Frage, ob Ihr Zähler noch geeicht ist oder es eventuell an der Zeit ist, dies nachholen zu lassen.
  • Für alle unterschiedlichen Stromzähler, die beim Endverbraucher dessen Stromverbrauch erfassen, gilt eins, dass nachdem diese geeicht wurden, diese Eichung erst mal für 8 bzw. 16 Jahre Gültigkeit besitzt. Dies muss allerdings nicht bedeuten, dass generell alle Zähler nach deren Fristablauf neu geprüft werden.

Wann die Zeit für eine Zählerbauserie abgelaufen ist, bestimmen letztendlich Testergebnisse

  • Je nachdem, ob die Eichung durch eine Eichbehörde oder durch eine Prüfstelle vorgenommen wurde, werden Sie an Ihrem Stromzähler im ersten Fall eine graue Eichplakette vorfinden und im letzteren eine gelbe.
  • Um festzustellen, wann der Stromzähler sein Prüfsiegel erhalten hat, ist für Sie die zweistellige Zahl am unteren Rand des jeweiligen Aufklebers ausschlaggebend. Diese bezeichnet das Jahr, in dem die letzte Eichung vorgenommen wurde. Addieren Sie zu der Jahreszahl, die Sie dort vorfinden, bei Zählern mit Läuferscheibe 16 Jahre und bei elektronischen Energieverbrauchsermittlern 8 Jahre. Das Ergebnis gibt Ihnen nun das Jahr an, in dem die Gültigkeit der Eichung eigentlich auslaufen sollte.
  • Selbst nach Überschreitung dieser Zeit werden die einzelnen Zähler nicht etwa neu geeicht oder ausgetauscht, sondern nur stichprobenweise getestet. Was heißt, dass von jeder zur Verwendung kommenden Bauserie eine gewisse Anzahl von Zählern überprüft wird. Kommt es bei den Stichproben zu keinen Beanstandungen aufgrund fehlerhafter Messungen, so bleibt bei allen Geräten dieser Baureihe die Eichung gültig, auch wenn das Prüfsiegel eine höhere Betriebsdauer als die vorgegebenen 8 oder 16 Jahre ausweisen sollte.
  • Falls Sie in diesem Fall Informationen einholen möchten und eventuell Ergebnisse der Stichproben in Erfahrung bringen wollen, so sollten Sie dies bei Ihrem Energieversorger tun. Ihr Stromlieferant ist in diesem Falle zu Auskünften verpflichtet.
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