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Standesamt und Kirche - Voraussetzungen für die Eheschließung

Das Standesamt und die Kirche haben unterschiedliche Voraussetzungen für die Eheschließung.
Das Standesamt und die Kirche haben unterschiedliche Voraussetzungen für die Eheschließung.
Zum Heiraten braucht man eigentlich nur zwei Dinge: den richtigen Partner und die Liebe. Sie müssen sich dann nur noch entscheiden, ob Sie nur im Standesamt oder zusätzlich in der Kirche heiraten. Beide Institutionen stellen unterschiedliche Anforderungen an die nötigen Unterlagen.

Was Sie benötigen:

  • gültiger Personalsausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift Geburtseintrag
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Geburtsurkunde
  • Firmungsurkunde oder Konfirmationsurkunde
  • Taufbescheinigung
  • eventuell Einbürgerungsurkunde
  • eventuell Aufenthaltsbescheinigung

Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie sich an das Standesamt wenden. Die standesamtliche Trauung ist Pflicht. Sicherlich ist die Trauung in der Kirche festlicher und schöner, vorgeschrieben ist sie jedoch nicht.

Diese Voraussetzungen stellt das Standesamt an die Eheschließung

Wer heiratet, muss sich mit allen erforderlichen Unterlagen an das Standesamt wenden. Dort müssen Sie inzwischen kein öffentliches Aufgebot bestellen und eine Wartefrist abwarten. Dies war früher der Fall.

  • Sie und Ihr Ehepartner müssen sich mit dem Personalausweis oder mit dem Reisepass ausweisen. So kann der Standesbeamte die Identität prüfen.
  • Beachten Sie noch einen grundlegenden Unterschied: Die standesamtliche Eheschließung ist, im Gegensatz zur Heirat in der Kirche, vorgeschrieben. Sie müssen nicht zusätzlich kirchlich heiraten. Viele Paare wünschen dies jedoch.  
  • Für Personen, die eingebürgert wurden, ist es darüber hinaus wichtig, die Einbürgerungsurkunde vorzulegen. Eine Kopie ist nicht ausreichend. Sie benötigen auch eine Aufenthaltsbescheinigung. Der Wohnsitz, der Familienstand und die Staatsangehörigkeit werden nachgeprüft.
  • Wichtig ist es zu wissen, dass jeder, der eine Zweitwohnung hat, eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt benötigt. Diese Bescheinigung sollte möglichst aktuell sein.
  • Zusätzlich brauchen Sie den Geburtseintrag. Die Standesämter stellen den Eintrag aus. Das Stammbuch Ihrer Eltern reicht für diesen Nachweis nicht aus. Sie erhalten nach der Eheschließung ein eigenes Stammbuch vom Amt, das in Ihrem Geburtsort liegt. Voraussetzung ist, dass das Stammbuch im letzten halben Jahr vor Ihrem Antrag angefertigt worden ist.  
  • Ist das nicht Ihre erste Ehe, müssen Sie zusätzlich noch das rechtskräftige Scheidungsurteil vorweisen. Haben Sie gemeinsame Kinder, müssen Sie die Geburtsurkunden einreichen. Hat ein Ehegatte Kinder aus der früheren Ehe, so ist die Sorgerechtserklärung vorzuweisen.

Die Eheschließung vor der Kirche

Wer nach dem Standesamt noch in der Kirche heiraten möchte, der muss sich an das Pfarramt wenden. Hier sollten Sie beachten, dass evangelische und katholische Eheschließungen unterschiedliche Voraussetzungen haben.

  • Gleichgültig, ob Sie evangelisch oder katholisch heiraten, brauchen beide Partner den Personalausweis oder den Reisepass, beide Geburtsurkunden und den Nachweis über die standesamtliche Hochzeit. Zusätzlich müssen Sie eine Taufbescheinigung vorweisen, die maximal ein halbes Jahr alt ist. Sie können dieses Dokument beim Pfarramt in der Taufgemeinde bekommen.
  • Bei der katholischen Eheschließung werden Sie eine Konfirmationsurkunde und eine Firmungsurkunde benötigen. Das ist jedoch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
  • Sind sie bereits geschieden, brauchen Sie für die evangelische Trauung ein Scheidungsurteil. Für die katholische Trauung brauchen Sie zusätzlich zum Scheidungsurteil, noch eine kirchliche Ungültigkeitserklärung. Haben Sie dieses Dokument nicht, können Sie nicht kirchlich getraut werden.
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