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Sozialversicherungsnummer gleich Rentenversicherungsnummer – leicht verständlich erklärt

Ein Schreiben ersetzt den Sozialversicherungsausweis.
Ein Schreiben ersetzt den Sozialversicherungsausweis. © Katharina_Bregulla / Pixelio
Üben Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, dann sind Sie in der Sozialversicherung abgesichert. Zu dieser Sozialversicherung zählen gleich mehrere Versicherungen, wie zum Beispiel die Rentenversicherung. Von dieser Versicherung erhalten Sie eine persönliche Sozialversicherungsnummer sowie auch gleich die Rentenversicherungsnummer. Allerdings gibt es daneben noch weitere Nummern zur Sozialversicherung.

Die Sozialversicherungsnummern in Deutschland

Streng genommen ist die Sozialversicherungsnummer nicht gleich der Rentenversicherungsnummer, denn auch eine Identifikationsnummer bei der Krankenkasse ist eine Nummer bei einer Sozialversicherung. Ist jedoch die Rede von einer Sozialversicherungsnummer, dann ist gleichzeitig auch die Rentenversicherungsnummer gemeint.

  • In Deutschland gibt es im Sozialversicherungssystem mehrere Versicherungen, welche unabhängig voneinander arbeiten. Dazu zählt zum Beispiel die Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Dementsprechend gibt es für jeden Versicherten auch unterschiedliche Nummern.

  • Viele Nummern dienen zunächst der Identifizierung des Versicherten. Die Nummer zur Rentenversicherung dient jedoch auch dem Zweck, Schwarzarbeit zu verhindern. Deshalb muss jeder Arbeitnehmer mit Beginn einer Beschäftigung dem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis bzw. das Schreiben des Rentenversicherungsträgers vorlegen.

  • In einigen Branchen existierte früher sogar eine Mitführungspflicht, sodass die Zugehörigkeit zur Rentenversicherung stets kontrolliert werden konnte. In der heutigen Zeit reicht im Baugewerbe, im Schaustellergewerbe und in anderen Branchen, allerdings ein anderes Ausweisdokument, wie zum Beispiel ein Personalausweis, aus.

Änderungen der Versichertendokumente bei gleicher Rentenversicherungsnummer

  • Beantragen können Sie die Nummer zur Rentenversicherung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Diese leitet den Antrag für Sie weiter.

  • Die Nummer zur Rentenversicherung wurde lange Zeit erst dann vergeben, wenn ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Beschäftigung erstmalig aufnahm. Seit dem Jahre 2005 wird die Versicherungsnummer allerdings schon mit Vergabe der Krankenversicherungsnummer der gesetzlichen Krankenkassen vergeben, sodass diese Nummer für viele bereits ab dem Tag der Geburt existiert.

  • Allerdings wird Ihnen das Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit der Nummer erst zu Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgestellt. In der früheren Zeit gab es dazu einen speziellen Sozialversicherungsausweis. Jedoch wurde dieser im Januar 2011 durch ein einfaches Schreiben ersetzt.

  • Wurde die Nummer zur Rentenversicherung einmal vom Träger der deutschen Rentenversicherung vergeben, ist sie ein Leben lang gültig. Deshalb können Sie auch nach wie vor noch den alten Sozialversicherungsausweis nutzen.

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