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Selber kündigen - Krankenversicherung richtig informieren

Ohne Krankenversicherung geht's nicht.
Ohne Krankenversicherung geht's nicht. © Benjamin Klack / Pixelio
Wahrscheinlich werden Sie niemals ohne gutem Grund selber kündigen. Wenn Sie dies aber tun, dann sollten Sie hierbei einiges beachten, zum Beispiel, wer der Krankenversicherung Bescheid gibt.

Was Sie benötigen:

  • Kontaktdaten Ihrer Krankenversicherung
  • Versicherungsnummer

Der normale Ablauf beim Kündigen

Wenn Sie als Arbeitnehmer selber kündigen oder gekündigt werden, dann funktioniert der normale anschließende Ablauf wie folgt:

  1. Wenn Sie keinen neuen Job haben, dann müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. In diesem Fall nimmt die Arbeitsagentur Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf.
  2. Der Arbeitgeber meldet Sie selbstständig bei der Sozialversicherung ab.
  3. Nun gibt es aber natürlich auch ein paar Ausnahmen, und zwar dann, wenn Sie zum Beispiel in einer privaten Krankenversicherung versichert sind.

Wenn Sie selber kündigen

  • Auch dann, wenn Sie selber beim Arbeitgeber kündigen, muss der Arbeitgeber Sie bei der Sozialversicherung (hierunter fällt auch die Krankenversicherung) abmelden.
  • Wenn Sie jedoch auf Nummer sicher gehen möchten, dann sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt aufnehmen und alles weitere klären.

Warum Sie die Krankenversicherung kontaktieren sollten

Sie werden Ihre Gründe haben, weshalb Sie selber bei Ihrem Arbeitgeber kündigen. Und genau diese Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass Sie mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt aufnehmen sollten:

  • Wenn Sie selber kündigen, dann werden Sie beim Arbeitsamt für ein paar Wochen oder Monate gesperrt. Während dieser Zeit haben Sie jedoch gesetzlichen Anspruch auf eine Nachversicherungspflicht in der Krankenkasse. Damit dies aber auch wirklich funktioniert, sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt aufnehmen und Ihren Einzelfall besprechen.
  • Sollten Sie sich nach dem Kündigen selbstständig machen wollen, dann benötigen Sie ebenfalls eine Krankenversicherung. Hierbei können Sie als freiwillig Versicherter in Ihrer bisherigen Krankenversicherung bleiben oder Sie suchen sich eine private Krankenversicherung.
  • Waren Sie während Ihres Angestelltenverhältnisses privat versichert, dann müssen Sie natürlich Ihrer Krankenversicherung ebenfalls Bescheid geben. Diese benötigt detaillierte Informationen, wie Ihr beruflicher Werdegang nach dem selber kündigen ablaufen soll. Nur so kann eine übergangslose Krankenversicherung gewährleistet werden.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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