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Lohnfortzahlung oder Krankengeld - so reagieren Sie bei der Kündigung

Anträge und Medikamente untermalen die Krankheit.
Anträge und Medikamente untermalen die Krankheit.
Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis, befinden sich aber noch in der Probezeit? In diesem Fall könnte Ihnen bei einer länger andauernden Krankheit die Kündigung drohen. Diese bedeutet das Ende der Lohnfortzahlung. Das Krankengeld müssen Sie zusätzlich beantragen, da das Arbeitsamt nicht für Sie zuständig ist.

Grundlegendes zur Kündigung während Krankheiten

  • Wenn Sie bereits über die Probezeit hinaus bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, unterliegen Sie auch bei länger andauernden Krankheiten dem Kündigungsschutz. Dieser besagt, dass Ihnen nur gekündigt werden kann, wenn Ihre Krankheit so schwerwiegend ist, dass sie der Ausübung Ihrer Tätigkeiten auch nach Gesundung im Wege steht.
  • Dennoch muss Ihr Arbeitgeber zuerst prüfen, ob Ihnen ein Ersatzposten gewährt werden kann, der auch mit Ihrer Krankheit vereinbar ist.
  • Während der Probezeit gilt ein vereinfachter Kündigungsschutz. Die wenigsten Arbeitgeber werden Ihnen kündigen, wenn Sie nur wenige Tage erkranken. Sollten Sie jedoch über einen langen Zeitraum hinweg krankgeschrieben sein, droht die Kündigung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ersichtlich ist, dass Ihre Erkrankung in den nächsten Wochen weiterhin akut bleibt.
  • In der Regel warten Arbeitgeber selbst in der Probezeit eine Krankschreibung von bis zu sechs Wochen ab. Erst, wenn Sie in die Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse rutschen und weiterhin eine Gesundung nicht absehbar ist, werden Sie gekündigt.
  • Dies geschieht in vielen Fällen aus Unwissenheit der Arbeitgeber hinaus. Die Lohnfortzahlung entlastet zwar den Arbeitgeber, die Probezeit läuft jedoch während der Arbeitsunfähigkeit weiter. Vielen Arbeitgebern ist nicht bewusst, dass die Probezeit im beidseitigen Einverständnis aufgrund einer langwierigen Erkrankung verlängert werden kann.

Lohnfortzahlung oder Krankengeld - das geschieht bei der Kündigung

Auch bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit sind Sie verpflichtet, sich direkt nach dem Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt zu melden. Sind Sie bereits über einen Zeitraum von sechs Wochen durchgehend krankgeschrieben, erhalten Sie Ihr Gehalt im Rahmen der Lohnfortzahlung. Diese endet jedoch mit Ablauf der Kündigungsfrist. Damit Sie weiterhin Geld erhalten, müssen Sie selbst aktiv werden.

  1. Ihr erster Schritt führt Sie zum Arbeitsamt. Melden Sie sich so schnell wie möglich arbeitslos. Gut ist, wenn Sie die Meldung noch am selben oder am folgenden Tag der Kündigung durchführen.
  2. Zum Arbeitsamt müssen Sie in jedem Fall Ihren Krankenschein mitnehmen. Dieser ist wichtig, damit Sie beweisen können, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Wenn Sie Angaben zur voraussichtlichen Dauer Ihres Krankenstands machen können, ist es noch besser.
  3. Erschrecken Sie nicht. Das Arbeitsamt wird Ihnen direkt mitteilen, dass es nicht für Sie zuständig ist. Lassen Sie sich dennoch bestätigen, dass Sie sich arbeitslos gemeldet haben. Zusätzlich sollten Sie schon die Unterlagen einfordern, die Sie zur Beantragung des Arbeitslosengelds benötigen.
  4. Durch die Krankheit haben Sie einen großen Vorteil. Viele Arbeitgeber benötigen viel Zeit, um die Arbeitspapiere auszustellen. Schicken Sie die Fragebogen des Arbeitsamts direkt Ihrem ehemaligen Arbeitgeber zu und bewahren Sie die Bögen für die spätere Beantragung des Arbeitslosengelds auf.
  5. Nun wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Hier benötigen Sie wieder eine Kopie der Kündigung. Die Krankenkasse ist durch die Durchschrift des Krankenscheins ohnehin über Ihren Krankenstand informiert. Sie müssen nun nur noch das Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
  6. Hierfür erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie direkt vor Ort ausfüllen. Zur Berechnung vom Krankengeld holt sich die Krankenkasse selbstständig die Lohnangaben des Arbeitgebers ein.
  7. In der Regel erhalten Sie bereits nach vierzehn Tagen einen Bescheid über die Höhe des Krankengelds. Die Zahlung beginnt ab dem ersten Tag Ihrer Nichtbeschäftigung. Da das Krankengeld in der Höhe deutlich vom Arbeitslosengeld abweicht, müssen Sie sich während Ihrer Krankheit kaum mit fehlenden Einnahmen befassen.
  8. Das Krankengeld wird, anders als die Lohnfortzahlung, nicht selbstständig ausgezahlt. Sie erhalten von der Krankenkasse einen Auszahlungsschein, den Sie bei Ihrem Arzt ausfüllen lassen und der Krankenkasse zusenden. Innerhalb von drei Werktagen ist das Krankengeld auf Ihrem Konto.

Gute Besserung!

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