Alle Kategorien
Suche

Ruhestörung durch laute Gespräche - das sollten Sie beachten

Lärm wird oft subjektiv empfunden.
Lärm wird oft subjektiv empfunden. © Rainer Sturm / Pixelio
Wo Menschen auf engem Raum zusammenleben, bleiben Störungen nicht aus. Auch laute Gespräche können als Ruhestörung empfunden werden. Bevor Sie sich mit Ihren Nachbarn streiten, lesen Sie, was Sie erwarten können und beanstanden dürfen.

Lärm ist jedes als störend empfundene laute Geräusch. Um ein Geräusch auch als Störung zu qualifizieren, muss es nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sein, eine erhebliche Belästigung für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Soweit die Theorie.

Laute Gespräche stören, sind aber auch normal

  • Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, wird es nicht ausbleiben, dass Sie bestimmte Verhaltensweisen Ihrer Nachbarn als störend empfinden und diese als Ruhestörung beanstanden. Grundsätzlich haben Sie natürlich einen Anspruch, dass Ihre Wohnung nicht durch Lärm beeinträchtigt wird und Ihre Wohnqualität vollumfänglich erhalten bleibt.
  • Beachten Sie, dass jeder Mieter berechtigt ist, sein Leben so zu gestalten, wie er es sich vorstellt. Dementsprechend darf jeder Mieter jederzeit in seiner Wohnung Musik machen oder Musik hören, fernsehen, Besuch empfangen oder eben auch laute Gespräche führen.
  • Dieses Recht auf freie Lebensgestaltung ist Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und steht jedem Menschen gleichermaßen zu. Das Persönlichkeitsrecht anderer (beispielsweise, laute Gespräche zu führen) findet dort seine Grenze, wo Ihr Persönlichkeitsrecht (Wunsch nach Ruhe) beginnt. 

Unter Nachbarn gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme

  • Sie werden verstehen, dass es ungemein schwierig ist, hier eine genaue Grenze zu definieren und jedem Menschen klar vorzugeben, was er darf oder nicht darf. Dementsprechend gilt im Nachbarschaftsrecht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
  • Einen Anhaltspunkt geben die Lärmschutzverordnungen der Gemeinden. Sie bestimmen Ruhezeiten für die Zeiträume von mittags 13.00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie abends von 22:00 Uhr bis morgens 6:00 Uhr. In diesen Zeiten ist alles zu unterlassen, was andere als Ruhestörung empfinden. Laute Gespräche sind auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

Ruhestörung übertrifft Zimmerlautstärke

  • Zimmerlautstärke bedeutet nach einer Definition des Landgerichts Berlin, dass auch laute Geräusche außerhalb einer abgeschlossenen Wohnung, insbesondere in den Räumen oberhalb oder unterhalb der Geräuschquelle, nicht mehr oder zumindest kaum noch wahrnehmbar sind.
  • Fühlen Sie sich durch laute Gespräche gestört, sprechen Sie Ihre Nachbarn an und bitten Sie diese in aller Höflichkeit, sich doch leiser zu unterhalten.
  • Beachten Sie, dass als Maßstab das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen gilt und nicht eine eventuelle besondere Geräuschempfindlichkeit Ihrer Person.
  • Beachten Sie, dass laute Gespräche auch durch eine gewisse Schwerhörigkeit der sich unterhaltenden Personen bedingt sein können. Auch dünne Wände wirken nicht gerade geräuschdämpfend. Offene Fenster sollten sich schließen.
  • Bedenken Sie, dass ein friedliches Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft nicht darauf basieren kann, dass ein Bewohner alle Lebensäußerungen seiner Nachbarn unterdrückt. Vielmehr ist gegenseitige Toleranz gefordert, auch wenn es bisweilen schwerfällt. Dies gilt umso mehr, als auch laute Gespräche vorübergehender Natur sind und sich so manches Problem von selbst erledigt.
Teilen: