Reklamationsschreiben - so formulieren Sie richtig

Eine gute Form gehört zu einem guten Reklamationsschreiben. Eine gute Form gehört zu einem guten Reklamationsschreiben.
Ein Reklamationsschreiben aufzusetzen, ist wirklich nicht gerade ein Vergnügen. Aber es muss natürlich gemacht werden. So formulieren Sie es richtig.
Dr. Kathrin Kiss-Elder
04.11.2010 Dr. Kathrin Kiss-Elder
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So verfassen Sie ein Reklamationsschreiben

  • Zuerst sammeln Sie für Ihr Reklamationsschreiben bitte Ihre Sachen zusammen: Die Kaufquittung und das zu reklamierende Gerät bzw. Fotos davon. Dazu die Adresse des Händlers.
  • Dann fangen Sie an zu schreiben: Zuerst Ihre vollständige Adresse mit Telefon, dann die vollständige Adresse des Händlers, am besten mit Ansprechpartner. Dann das Betreff: Der genaue Name der reklamierten Sache, dazu gegebenenfalls Typenbezeichnung wie E07 etc. und noch die Seriennummer sowie fett gedruckt oder unterstrichen: „Reklamation“. Dann brauchen Sie noch das Datum und den Ort.
  • Jetzt formulieren Sie die Anrede. Egal, wie sauer Sie sind, immer mit „Sehr geehrter Herr / sehr geehrte Frau“ bzw., wenn Sie keinen Ansprechpartner kennen, mit „Sehr geehrte Damen und Herren,“.
  • Nun der Textteil: „hiermit reklamiere ich (Produktname und Typenbezeichnung) wegen.“ Hier können Sie je nach Fall ein paar Sätze zum Sachverhalt, also zum Reklamationsgrund, schreiben.
  • Dann müssen Sie noch den Schluss ziehen. Wollen Sie Ihr Geld zurück? Dann schreiben Sie das: „Ich bitte um Überweisung der Kaufsumme auf mein Konto (alle Kontodaten, also Kontonummer, Bankleitzahl und Name und Sitz der Bank angeben).
  • Oder wollen Sie Ersatz? Dann schreiben Sie: „Hiermit bitte ich um einen Ersatz des fehlerhaften“.
  • Oder Sie wollen, dass Ihr Gerät repariert wird? Dann schreiben Sie: „Hier mit bitte ich um kostenfreie Reparatur des mitgeschickten Gerätes.“
  • Nun brauchen Sie  für Ihr Reklamationsschreibennur noch einen Schlusssatz: „Ich bitte um eine Bestätigung meiner Reklamation.“
  • Jetzt lesen Sie sich das Ganze noch einmal durch und prüfen, ob sich im Text Fehler eingeschlichen haben. Und schicken es los.

Viel Erfolg!

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Leser-Tipps (1) Ihren Tipp zur Anleitung schreiben
  • warlord | 23.11.2011, 14:27

    Im Rechtsverkehr "bittet" nan nicht, sondern "fordert". Höflichkeit ist fehl am Platze. Beispiel:"Ich fordere Sie auf, mir die Kaufsumme von 100,00 € bis zum 10. Dezember 2011 auf mein Konto bei der X-Bank [Kontodaten einfügen] zu überweisen. Verzug tritt ab dem 11. Dezember 2011 ein." Das Gleiche gilt für die Reparatur eine defekten Geräts. Immer mit Fristsetzung und niemals bitten. Um Gnade kann man bitten, sein Recht fordert man ein.

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